Aktuelles
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BUND und BI-KKK
Gemeinsame Jahresabschlusspressekonferenz
am
28.12.2011 in Lünen

Foto: Heinrich Höckmann
Während der Pressekonferenz in "enger
Runde":
v.l.: Dr. Thomas Krämerkämper (BUND),
Dirk Jansen (BUND), Thomas Matthèe (BI-KKK)
"Die Kohlekraftwerke
sind gescheitert"
BUND und
Bürgerinitiativen fordern Schlussstrich für Kraftwerksvorhaben Lünen und
Datteln
Vier Jahre nach Beginn der Auseinandersetzungen um die geplanten und
inzwischen weitgehend fertiggestellten Steinkohlekraftwerke in Lünen und
Datteln fordern der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative Kontra
Kohlekraftwerk (BI- KKK) die Betreibergesellschaften Trianel und E.on
auf, von den Vorhaben Abstand zu nehmen. Nach den erfolgreichen Klagen
des BUND verfüge nun keines der Kraftwerke über die erforderlichen
Genehmigungen. „Eine Heilung der aussichtlosen Situation ist nicht
absehbar, die Vorhaben sind gescheitert“, konstatierte Dirk Jansen,
BUND-Geschäftsleiter. „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken
ohne Ende. E.on und Trianel haben sehenden Auges alle frühzeitigen
Warnungen missachtet - und verloren.“ Die getätigten Investitionen von
bereits mehr als 2 Milliarden Euro seien buchstäblich „in den Sand
gesetzt worden“, weil der Natur- und Umweltschutz sträflich
vernachlässigt wurde.
Mit dem Trianel-Urteil des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster
vom 1. Dezember 2011 ist nach Auffassung des BUND die erste Phase des
juristischen Streits um den Bau neuer Kohlekraftwerke in der
Lippe-Region abgeschlossen. Nachdem sich die Beteiligung der
Öffentlichkeit in den Genehmigungsverfahren als Farce entpuppte und die
zuständigen Bezirksregierungen die gut begründeten Einwände des BUND
größtenteils ignoriert hätten, sah sich der BUND als letztes Mittel zur
Klage gegen die offenkundig rechtswidrigen Genehmigungen gezwungen.
Der BUND bewertete die Klagen gegen die Kraftwerke Lünen, Datteln und
Herne als wegweisend. Die „geradezu revolutionären“ Urteile hätten die
Anforderungen an eine faire planungsrechtliche Gewichtung der
verschiedenen Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Schutzes
der Anwohner, gestärkt. Durch das Normenkontrollurteil zum Bebauungsplan
für das E.on-Kraftwerk Datteln sei erstmals der Klimaschutz in der
Rechtsprechung berücksichtigt worden. Zudem müssten der Natur- und
Gewässerschutzschutz als auch der Schutz vor Störfällen zukünftig in
allen Verfahren stärker beachtet werden.
Das vor dem Europäischen Gerichtshof erstrittene Urteil zum Klagerecht
des BUND und aller anderen Naturschutzverbände hätte weitere
Rechtsgeschichte geschrieben. Seitdem darf Naturschutzorganisationen
auch in Deutschland nicht mehr länger das Klagerecht verweigert werden.
Allzulange seien aufgrund der europarechtswidrig beschnittenen
Klagerechte der Naturschutzorganisationen und der Devise „wo kein
(berechtigter) Kläger, da kein Richter“ von den beiden
Bezirksregierungen Münster und Arnsberg Umwelt- und Naturschutzgesetze
ignoriert worden. Gerade die Großvorhaben der Steinkohlekraftwerke
erhielten damit quasi garantierte Genehmigungen, unabhängig von ihrer
Umweltverträglichkeit.
„Die Urteile sind klare Signale der Gerichte an Politik und Industrie,
dass auch das Schaffen voreiliger Fakten und die Größe der Investitionen
die Vorhaben nicht außerhalb des Rechts stellen“, sagte Dr. Thomas
Krämerkämper, Kraftwerksexperte des BUND. „Für bisher allzu willfährige
Genehmigungsbehörden sind die Entscheidungen ein klarer Auftrag, die
Natur- und Umweltschutzbelange endlich angemessen zu berücksichtigen.“
Der Gesetzgeber müsse sich zudem die Frage stellen, ob der so genannte
sofortige Vollzug – also der Baubeginn trotz fehlender bestandskräftiger
Genehmigungen – nicht abgeschafft werden müsse.
Unterm Strich hätten die Kraftwerksurteile aber nicht nur wichtige
rechtliche Fragen geklärt, sondern seien vor allem ein Gewinn für Mensch
und Umwelt. Thomas Matthée, Sprecher der BI KKK aus Lünen: „Viele Lüner
Bürger haben durch ihre Spendenbereitschaft zu diesem Erfolg
beigetragen. Sie sind die eigentlichen Gewinner. Der Trianel-Prozess hat
klar gezeigt: Lünen und Umgebung sind durch industrielle Schadstoffe
bereits erheblich belastet. Trianel war deswegen bereit, die
Schadstoffkonzentrationen zu senken und die Jahresbetriebsstunden des
Kraftwerks um 15 Prozent zu verringern. Aber selbst das reichte nicht
aus.“ Das Oberverwaltungsgericht habe der Bezirksregierung Arnsberg
zudem ins Stammbuch geschrieben, dass im April dieses Jahres auch die
Aurubis-Recyling-Anlagenerweiterung nicht hätte genehmigt werden dürfen.
BUND und Bürgerinitiativen blicken hoffnungsfroh ins neue Jahr und sehen
den weiteren Entscheidungen gelassen entgegen. Jetzt sei zunehmend auch
die Politik gefordert, die sich nicht länger hinter den Klägern und den
Gerichten verstecken könne.
Nachdem bereits alle immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für das
E.on-Kraftwerk Datteln aufgrund der BUND-Klage für rechtswidrig erklärt
werden mussten, fehle jetzt nur noch das offizielle Ende durch die
gerichtliche Aufhebung des Vorbescheides und der Teilgenehmigungen. Am
Ende des Regionalplanänderungsverfahren für den Dattelner Kraftwerksbau
können wegen entgegen stehender landesplanerischer Belange nur das
endgültige Aus für diesen Kohlemeiler stehen. Das Trianel-Urteil habe
gezeigt, dass die Region keine weiteren Belastungen verkraften könne.
Deshalb müsse der Regionalverband Ruhr entsprechend entscheiden.
Auch in Lünen werde der Rechtsstreit um das Trianel-Kohlekraftwerk wohl
weitergehen. Zum einen stehe eine Entscheidung über die BUND-Klage gegen
die wasserrechtliche Genehmigung an. Zum anderen sei zu erwarten, dass
Trianel einen neuen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanlauf
versuchen werde. In beiden Verfahren sieht sich der BUND jedoch mit
seiner Ansicht im Recht, dass eine Umweltverträglichkeit aufgrund viel
zu hoher Vorbelastungen nicht gegeben sei.
Daneben wird im NRW-Landtag im Januar das Landesklimaschutzgesetz
beraten. Dieses sieht das verbindliche Ziel einer mindestens 80
prozentigen Senkung der CO2-Emissionen bis 2050 vor. Parallel dazu
sollen ein neuer Landesentwicklungsplan und ein Klimaschutzplan auf den
Weg gebracht werden. Beide Planungsinstrumente werden die Belange des
Umwelt- und Klimaschutzes stärker gewichten müssen.
„Unterm Strich rückt damit das Ende des Kohlezeitalters mit seinen
gewaltigen Emissionen in Nordrhein-Westfalen deutlich näher“, so das
Fazit von BUND und Bürgerinitiativen.
Pressekontakte:
Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T.
0172 / 29 29 733
Thomas Matthée, Sprecher der BI-KKK, T. 02306 / 782 085
Zum Download:
Gemeinsame Pressemitteilung des
BUND und der
BI-KKK
Wortbeitrag von
Thomas Matthèe
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Oberverwaltungsgericht hebt Vorbescheid für TRIANEL-Kohlekraftwerk auf
Die
BI ‑ Kontra Kohle Kraftwerk e.V. kommentiert das TRIANEL-Urteil:
Richter rüffeln
TRIANEL-Gutachter
Das TRIANEL-Kraftwerk in Lünen mag durchaus fertig gebaut werden. Ob es
jemals in Betrieb gehen wird, ist allerdings fraglich: Der 8. Senat des
OVG hob am späten Abend des 01.12.2011 den vom BUND seit 3 Jahren
beklagten Vorbescheid auf. Ganz wichtig: Es ließ eine Revision gegen
sein Urteil nicht zu – eine schallende, in ganz Deutschland vernehmbare
Ohrfeige für die Bezirksregierung Arnsberg!
Das Gericht konnte im Grunde gar nicht anders entscheiden, denn es bekam
auch in der 3. Marathonsitzung auf seine wesentichen Fragen keine oder
nur unbefriedigende Antworten.
Die BI‑KKK dankt allen ihren
Unterstützer/innen: Sie haben mit Ihren Spenden und Ihrem persönlichen
Einsatz ganz erheblich dazu beigetragen, diesen Prozess, dessen Urteil
Rechtsgeschichte schreiben wird, überhaupt erst zu ermöglichen!
TRIANEL wird natürlich alles daran setzen, sein Kraftwerk doch noch ans
Netz zu bringen. Wir müssen also weiterhin aktiv bleiben und bitten Sie
um Ihre Spenden!
Egal, ob das TRIANEL-Kraftwerk
in Lünen am Ende mit verschärften Umweltauflagen in Betrieb geht oder
abgerissen werden muss – bereits heute können wir das Fazit ziehen, dass
der Natur‑, Gesundheits‑ und Gewässerschutz ohne diesen Prozess mit
Füßen getreten worden wäre. Damit hat sich unser aller Einsatz voll
gelohnt.
Aus unserer Sicht ist noch
folgendes wichtig:
1. Der am 06.05.2008 erteilte
Vorbescheid erlaubte TRIANEL auch, SOFORT mit dem Bau des Kraftwerks zu
beginnen. Durch die fristgerecht eingereichte Klage erlangte dieser
Vorbescheid jedoch keine Rechtskraft. Dennoch begann TRIANEL
unverzüglich mit dem Bau. Diese Entscheidung lag eindeutig und
ausschließlich bei TRIANEL.
2. In der 1. mündlichen
Verhandlung am 05.03.2009 hatte das OVG unmissverständlich erklärt, dass
es den beklagten Vorbescheid hätte aufheben müssen, sofern die
Naturschutzverbände damals schon die erforderlichen Rügerechte gehabt
hätten. Damals musste das OVG die inhaltliche Erörterung vertagen und
zunächst durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klären lassen,
welche Rügerechte die Naturschutzverbände in solchen Prozessen haben.
3. Am 05.03.2009 hatte das OVG
ebenfalls unmissverständlich erklärt, dass die
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung fehle. TRIANEL und die
Bezirksregierung Arnsberg waren also vorgewarnt: Sie bekamen durch das
EuGH-Verfahren mehr als 2½ Jahre Zeit, um die von uns von
Anbeginn angezweifelte Unbedenklichkeit des Kraftwerks durch belastbare
Rechnungen und makellose Gutachten nachzuweisen.
4. Das Gericht hat im Vorfeld
dieser 2. mündlichen Verhandlungen eine überraschend tiefe
Sachaufklärung betrieben und wollte Antworten auf zahlreiche Fragen
haben. Bis unmittelbar vor Verhandlungsbeginn haben TRIANEL, deren
Gutachter, der BUND und das Landesumweltamt NRW (LANUV) mehrere Tausend
Seiten an zusätzlichen Expertisen eingereicht, die zum Gegenstand der
Verhandlung gemacht wurden.
5. Im Verlauf der Verhandlung
stellte sich jedoch mehr und mehr heraus, dass selbst 2½ Jahre
„Nachsitzen“ nicht gereicht haben, um die Lernfähigkeit der beklagten
Bezirksregierung Arnsberg zu erhöhen:
- Das Dez. 53
(Immissionsschutzbehörde), das anfangs komplett auf eine
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung verzichtet hatte, war mit Expertisen
zufrieden, die, wie sich im Prozess zeigte, miserabel waren.
- Das Dez. 54
(Wasserbehörde) sah 3 Jahre lang keine Veranlassung, die durch
EU-Richtlinien festgelegten Verschärfungen insb. hinsichtlich der
Einträge von Quecksilber durch industrielle Emissionen auch aus der Luft
in die Lippe einzuarbeiten und seine am 31.10.2008 erteilte
Direkteinleiterlaubnis in diesem Sinne zu ändern. Auf Empfehlung des
Gerichts nahm die Bezirksregierung Arnsberg kurzfristig den Teil des
Vorbescheides zurück, in dem sie am 06.05.2008 die wasserrechtliche
Unbedenklichkeit des Kraftwerks festgestellt hatte.
- Das Dez. 51
(Landschaftsbehörde) akzeptierte Bodenbelastungsgutachten, die lediglich
am Schreibtisch, also ohne jegliche Ortsbegehung, erstellt worden waren.
Dabei wäre es ohne größere Probleme möglich gewesen, aktuelle,
aussagekräftige Bodenanalysen zu erheben, wodurch die volle
2 Verhandlungstage dauernde und absolut unsägliche Diskussion hätte
vermieden werden können.
Insgesamt haben wir den
Eindruck gewonnen, dass mehrere Dezernate der Bezirksregierung Arnsberg
nicht in der Lage oder nicht willens waren, ihre in dem vor 4½ Jahren
eingeleiteten BImSchG-Verfahren ureigensten Aufgaben zu erledigen. Wir
meinen: Die Bezirksregierung Arnsberg hat jahrelang eine bewusste und
beharrliche Arbeitsverweigerung betrieben, und zwar in einem Ausmaß, das
jeden Unternehmer berechtigen würde, den betreffenden Mitarbeiter/innen
fristlos zu kündigen.
6. TRIANEL hatte ausgesprochenes Pech bei der
Auswahl ihrer Gutachter:
- Das Gericht stellte fest, dass Dr. Christian Weiler
(GRONTMIJ) in seinen Immissionsprognosen z.T. mit unzulässig niedrigen
Schadstoffwerten gerechnet habe. Dadurch verschleiere er die
tatsächlichen Belastungen durch die übrigen Industrieprojekte in unserer
Umgebung und schade letztendlich auch dem Ruf seines Unternehmens.
- Die für die
Schadstoffeinträge in Böden zuständige Schreibtischgutachterin
Dr. Angela Schlutow (ÖKODATA) legte beinahe täglich neue, ständig
steigende Beurteilungswerte vor und verstrickte sich zunehmend in
Widersprüche. Sie musste sich vom Gericht den Vorwurf gefallen lassen,
ihre Vorgehensweise sei wissenschaftlich unredlich, und ihre Gutachten
seien missverständlich.
7. Auch das LANUV können wir
nicht ungeschoren davon kommen lassen: Wir haben den Eindruck gewonnen,
dass sich das LANUV in dem gesamten BImSchG-Verfahren zum beklagten
Vorbescheid mit allem und jedem zufrieden gegeben hat, was es von den
TRIANEL-Gutachtern vorgelegt bekam. Warum das LANUV erst vor Gericht
Kritik am Vorgehen der TRIANEL-Gutachter äußerte – und dies auch noch
sehr verhalten und zu wenigen Teilaspekten –, erschließt sich uns nicht.
8. Der Prozess hat glasklar
gezeigt: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wichtig und sollte
eigentlich im Interesse der Industrie liegen. Mittlerweile ist das
Fachwissen innerhalb der Bevölkerung nämlich so groß geworden, dass wir
jedem Gutachter raten, bei zukünftigen Projekten ausgezeichnet
vorbereitet zu erscheinen und mit belastbaren Unterlagen ins Rennen zu
gehen, oder andernfalls um Lünen einen großen Bogen zu machen. Nicht
Umweltschützer und Bürgerinitiativen stellen den „Wirtschaftsstandort
NRW“ in Frage, sondern das besorgen ausschließlich:
- die Politik mit ihrer
verfehlten Landes‑, Regional‑ und Kommunalplanung,
- uneinsichtige
Vorhabensträger,
- nicht belastbare
Gutachten und
- gegenüber der Industrie
viel zu milde Genehmigungsbehörden.
Dadurch sind langwierige
Rechtsstreite und letztendlich auch Umweltskandale vorprogrammiert.
9. Und dann wäre da noch die
Druckrohrleitung, die der SAL für 2 Millionen Euro gebaut hat, damit die
aufkonzentrierte und aufgeheizte Kühlturmabflut und die Abwässer aus der
Rauchgasreinigungsanlage vom Kraftwerk direkt in die Lippe abgeleitet
werden können. Politik, Verwaltung und Bevölkerung der Stadt Lünen sind
seinerzeit mit der Aussage geködert worden, wegen dieser
Druckrohrleitung würden die Abwassergebühren für uns alle sinken. Diese
Behauptung muss nach den jüngsten Entwicklungen als fragwürdig angesehen
werden.
Gez.:
Gez.:
Thomas Matthée
Peter Nichau
(Vorsitzender)
(stellv. Vorsitzender)
Den Kommentar als Download
hier
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Kohlekraftwerk Lünen:
BUND kippt Kraftwerksgenehmigung
Forderungen an die Landesregierung: Jetzt
Planungsrecht verbessern
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Abend des
01.12.2011 der Klage des nordrhein-westfälische Landesverbandes des Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das
Trianel-Steinkohlenkraftwerk Lünen stattgegeben. Der von der
Bezirksregierung Arnsberg erlassene immissionsschutzrechtliche
Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung wurden aufgehoben. Eine
Revision wurde nicht zugelassen. Der BUND wertet dies als „wegweisenden
Erfolg für den Naturschutz“ und schwere Schlappe der Genehmigungsbehörde
in Arnsberg. Der BUND forderte die Landesregierung auf, sich dem Problem
der Vermeidung zusätzlicher Umweltverschmutzung im hochbelasten Raum
endlich auf der Ebene der Landesentwicklungsplanung anzunehmen und eine
"Konfliktvermeidung durch Planung" durchzusetzen.
Das Gericht war nach insgesamt dreitägiger mündlicher
Verhandlung der BUND-Argumentation, wonach die Genehmigung wegen
gravierender umweltrechtlicher Verstöße aufzuheben sei, gefolgt. Trotz
erheblicher Nachbesserungsversuche war es dem Vorhabensträger Trianel
auch in vierjährigem Anlauf nicht gelungen, die Umweltverträglichkeit
des Kraftwerks nachzuweisen. Damit kann das Kraftwerk bis auf weiteres
nicht in Betrieb gehen. Als weiteres KO-Kriterium kann sich zudem die
fehlende wasserrechtliche Genehmigung erweisen. Auch gegen diese geht
der BUND v.a. wegen der unzulässig hohen Quecksilbereinträge in die
europarechtlich geschützte Lippe juristisch vor.
Als Konsequenz aus dem Urteil forderte der BUND die
Landesregierung auf, endlich die landesplanerischen Instrumente zur
Konfliktvermeidung anzuwenden. Vor dem Hintergrund weiterer umstrittener
Großprojekte in der betroffenen Region wie z.B. dem Kohlekraftwerk
Datteln 4 und dem NewPark seien klare Vorgaben zum planerischen Schutz
der Natur und der Vermeidung weiterer Fehlinvestitionen notwendig. Der
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Erhalt der europäischen
Naturschutzgebiete müsse besser gewährleistet werden.
Das von der Trianel Power Kohlekraftwerk Lünen GmbH &
Co. KG geplante Steinkohlekraftwerk sollte ursprünglich ab 2012 bei
einer Feuerungswärmeleistung von 1.705 MW und einer elektrischen
Nettoleistung von 750 MW Strom erzeugen. Neben dem Ausstoß von
Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Schwermetallen und
Feinstaub würde das Kraftwerk auch jährlich bis zu 6 Millionen Tonnen
des Klimakillers Kohlendioxid emittieren.
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Münster 01.12.2011
+++++ Eilmeldung +++++
OVG Münster kippt 1. Teilgenehmigung für
Trianel-KKW
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden.
Um 20:34 Uhr verkündete Prof. Dr. Seibert am Donnerstag das Urteil:
Der Vorbescheid zugunsten von Trianel wird
aufgehoben.
Eine Revision wird nicht zugelassen
Damit hat Trianel einen schweren Rückschlag für sein
geplantes Kraftwerk im Lüner Stummhafen erlitten.
weitere Informationen siehe:
Pressemitteilungen
und
Pressemitteilung des OVG Münster zum Urteil vom 01.12.2011
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Kohlekraftwerk Lünen:
Gerichtsmarathon wird fortgesetzt
Am 1. Dezember geht's weiter
Die mündliche Verhandlung der Klage des nordrhein-westfälischen
Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
gegen die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für das umstrittene
Trianel-Kohlekraftwerk Lünen geht in die nächste Runde. Am Donnerstag,
den 1. Dezember 2011 geht es vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster
(10.00 Uhr, Sitzungssaal I) dann vor allem um die Frage der
Unverträglichkeit der kraftwerksbedingten Schadstoffeinträge mit dem
Schutz der europäischen FFH-Gebiete im Bereich der Cappenberger Wälder.
Im Mittelpunkt der kommenden Verhandlung stehen die Auswirkungen der
Schadstoffeinträge über den Luftpfad. Hierbei geht es um die
entscheidungserhebliche Frage, inwieweit die europarechtlich geschützten
Bereiche der Cappenberger Wälder, so genannte FFH-Gebiete, durch die
kraftwerksbedingten zusätzlichen Stickstoff- und Schwefeleinträge
unzulässig belastet werden. Dabei kommt es auch darauf an, die
Auswirkungen der Versauerung im Verbund mit anderen Kraftwerksvorhaben
wie dem in Datteln zu bewerten.
Sowohl Trianel als auch der BUND nutzen die Verhandlungsunterbrechung zu
weiteren Prüfungen. Nach Auffassung des BUND bestätigen diese die
Rechtswidrigkeit des Kraftwerksvorhabens. Die FFH-Verträglichkeit des
Projektes hätte nicht nachgewiesen werden können. Erhebliche negative
Beeinträchtigungen der Schutzgebiete seien zu erwarten, die deren
Erhaltungszustand weiter verschlechterten.
Dabei sind die Cappenberger Wälder bereits heute stark versauert. Die
Zusatzbelastungen durch die neuen Kraftwerke liegen eindeutig über allen
Irrelevanzschwellen und sind damit europarechtlich verboten. Damit aber
verstößt nach Auffassung des BUND auch die Kraftwerksgenehmigung gegen
europäisches Recht.
Bereits vor der am 15. November begonnenen mündlichen Verhandlung hatte
die Bezirksregierung auf rechtlichen Hinweis des 8. Senats des
Oberverwaltungsgerichts den Vorbescheid in Teilen aufgehoben. Die
Bezirksregierung Arnsberg kann damit nicht mehr an der verbindlichen
Feststellung der emissions- und immissionsschutzrechtlichen sowie der
naturschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Abwassereinleitung und der
Schwermetalleinträge in die Lippe festhalten. In der Verhandlung
erzielte der BUND zudem weitere Verbesserungen.
Alle Infos zum Gerichtsmarathon
...hier
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Kohlekraftwerk Lünen:
Gerichtsmarathon wird am 1. Dezember
fortgesetzt
Die zweitägige Verhandlung der BUND-Klage gegen das
Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ging letzte Woche vorerst mit einem klaren
Etappensieg des BUND zu Ende. Der BUND erwirkte eine Teilaufhebung der
Kraftwerksgenehmigung, womit der Vorbescheid bezüglich
der immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen
Unbedenklichkeit im Hinblick auf den Schadstoffeintrag in die Lippe
nichtig ist. Am 1. Dezember (10.00 Uhr, OVG Münster) wird die
Verhandlung fortgesetzt. Dann geht es vor allem um die
Schadstoffeinträge in die FFH-Gebiete, Irrelevanzschwellen und Critical
Loads. Die Chancen für den BUND stehen 60:40, das wir die Klage
gewinnen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens haben wir schon jetzt
viel erreicht. Der Vorsitzende Richter des 8. Senats bezeichnete das von
uns in diesem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof erstrittene
umfassende Klagerecht als "epochalen Meilenstein für das Umweltrecht".
Dazu musste Trianel zahlreiche Zugeständnisse zugunsten Umwelt und Natur
machen. Jetzt fehlt nur noch das i-Tüpfelchen.
Mehr Infos und Bilder von der Gerichtsverhandlung
...hier
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Kohlekraftwerk Lünen:
BUND-Nachlese zur Trianel-Verhandlung: „Was nicht
passt, wird passend gemacht“
Am 1. Dezember wird die Verhandlung fortgesetzt
Mit zwiespältigen Gefühlen blickt der
NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
auf die zweitägige mündliche Gerichtsverhandlung der Klage gegen das
Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen zurück. „Die vom BUND erzwungene
Teil-Aufhebung des Genehmigungsbescheides für das umstrittene
Kohlekraftwerk ist zweifellos ein wichtiger Etappen-Sieg, denn damit ist
klar, dass dieses Kraftwerk so nicht genehmigungsfähig ist“, sagte Dirk
Jansen, Geschäftsleiter des BUND. „Allerdings war die Sache gestern auch
insgesamt entscheidungsreif. Im Verlauf der Verhandlung hat sich
gezeigt, dass Trianel die Einhaltung der Umweltschutzvorgaben nicht
nachweisen kann. Die Richter hätten gestern voll zugunsten des BUND
entscheiden können. Insofern sind wir enttäuscht, dass die Verhandlung
vertagt und Trianel damit de facto erneut eine weitere
Nachbesserungsfrist eingeräumt wurde. Dabei hatte der Vorhabensträger
bereits mehr als zweieinhalb Jahre Zeit, die Genehmigungsfähigkeit des
Kraftwerks nachzuweisen.“
Der BUND hält den Ablauf von Gerichtsverfahren in
Deutschland für bedenklich und sieht generell den Bedarf für mehr
Chancengleichheit vor Gericht. Während die Klägerseite alle denkbaren
Argumente bereits im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Vorfeld
einer Genehmigung vorbringen muss, könne der Beklagte jederzeit
nachbessern. Im vorliegenden Fall war noch im unmittelbaren Vorfeld der
Gerichtsverhandlung eine komplett neue Verträglichkeitsprüfung vorgelegt
worden, ohne dass Öffentlichkeit und BUND hierzu den Anforderungen
entsprechend hätten Stellung nehmen können. „Nach dem Motto «was nicht
passt wird passend gemacht» versucht Trianel weiterhin, der drohenden
Niederlage vor Gericht zu entgehen“, kritisiert Jansen. „Dabei hat der
Auftritt der Trianel-Gutachter vor Gericht alles andere als einen
Eindruck von Glaubwürdigkeit und Seriosität erweckt“. Insofern seien
auch die jetzt erfolgenden Neuberechnungen der Schadstoffeinträge in die
geschützten Gebiete des Cappenberger Waldes und der Lippe ein
untauglicher Versuch zur Heilung der gravierenden Defizite.
Der BUND wird die Zeit bis zur Fortsetzung der
mündlichen Verhandlung am 1. Dezember nutzen, seinen bisherigen Vortrag
vor Gericht zu untermauern. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens
sind die Umweltschützer zuversichtlich, Mensch und Natur vor den
Auswirkungen des Kohlekraftwerks zu bewahren, denn auch gegen die
wasserrechtliche Genehmigung ist eine BUND-Klage anhängig.
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Gerichtsmarathon geht in entscheidende Phase /
BUND optimistisch
Ab dem kommenden Dienstag (15.11.2011) verhandelt das
Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage des NRW-Landesverbandes des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land
Nordrhein-Westfalen in Sachen Kohlekraftwerk Lünen. Die Trianel
Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG ist Beigeladene in dem Verfahren.
Streitgegenstand sind der so genannte Vorbescheid und die 1.
Teilgenehmigung für das umstrittene Vorhaben. Würde das Kraftwerk
letztendlich realisiert, wären damit zusätzliche Kohlendioxid-Emissionen
von 5,7 Millionen Tonnen pro Jahr und weitere gravierende Auswirkungen
auf Mensch und Natur verbunden.
Der Vorbescheid vom 6. Mai 2008 ist die Kraftwerksgenehmigung, mit der
die generelle Zulässigkeit des Projekts festgestellt wird. Am 16. Juni
2008 hatte der BUND dagegen Klage eingereicht. Am 5. März 2009
bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die
Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheides wegen Verstößen gegen
europäisches Naturschutzrecht. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten in
Bezug auf die Klagebefugnis des BUND hob das OVG den Bescheid jedoch
nicht auf, sondern bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung
der Frage, ob das Klagerecht des BUND in Bezug auf Naturschutz durch
deutsches Recht unzulässig eingeschränkt wird. Bis zur EuGH-Entscheidung
am 12. Mai 2011 wurde das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
ausgesetzt. Vor dem Europäischen Gerichtshof setzte sich der BUND auf
ganzer Linie durch. Mit der Entscheidung von bundesweiter Bedeutung
wurde Umweltverbänden ein generell umfassendes Klagerecht gegen
Kohlekraftwerke und andere Vorhaben eingeräumt. Das OVG wird sich jetzt
also in der auf zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung auch
intensiv mit den Auswirkungen des Kraftwerksvorhabens auf die vor
zusätzlichen Schadstoffeinträgen zu schützenden Naturschutzgebiete und
die Lippe beschäftigen.
Insgesamt räumte das Oberverwaltungsgericht den
Trianel-Kraftwerksplanern zweieinhalb Jahre Zeit zur Nachbesserung ein.
Bis zuletzt hat Trianel versucht, die Verträglichkeit des Kraftwerks mit
den Schutzzielen der betroffenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete entlang der
Lippe und dem Fluss selbst zu belegen. Mehrere hundert Seiten starke
Stellungnahmen der Prozessparteien wurden vorgelegt. Im Ergebnis bleiben
aber weiterhin insbesondere die Nährstoff-, Säure- und
Schwermetalleinträge höchst problematisch. Der BUND hält deshalb an der
Einschätzung von der Rechtswidrigkeit der Kraftwerksgenehmigung fest und
geht optimistisch in die Gerichtsverhandlung.
Alle Infos zum Gerichtsmarathon
...hier
Terminhinweis:
Oberverwaltungsgericht , Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster,
Hauptgebäude, Sitzungssaal II;
15.11.2011, Uhrzeit: 10.00 Uhr, Aktenzeichen: 8 D 58/08.AK
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TRIANEL-Kraftwerk
Erörterungstermin
am Dienstag, dem 04. Oktober 2011 um 09:00
Uhr
findet im Saal "Verdi" des "Ringhotel am
Stadtpark" in Lünen ein Erörterungstermin statt.
Im Rahmen dieses Termins werden Anträge des
Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR
(SAL) und der
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
zu wasserrechtlichen Genehmigungen erörtert.
Hierbei handelt es sich um einen nicht
öffentlichen Termin!
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OVG Münster
Der nächste Termin vor dem OVG Münster in der
Angelegenheit
Bezirksregierung Arnsberg/Trianel
findet statt am
15. November 2011
10:00 Uhr
Weitere Informationen folgen
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Europäischer Gerichtshof stärkt Klagerechte von
Umweltverbänden
BUND: „Herausragender Erfolg zur Stärkung der
Bürgerrechte“ / Chancen zur Verhinderung umweltschädlicher
Kohlekraftwerke steigen
Luxemburg/Düsseldorf/Berlin – Mit einem
Urteil von bundesweiter Bedeutung hat heute der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gegen
industrielle Großvorhaben wie zum Beispiel gegen Kohlekraftwerke
gestärkt. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des
nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante
Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen. Nach deutschem Recht war eine
gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt. Dies widerspricht jedoch
europäischem Recht, dass ein Klagerecht bei allen Vorhaben vorsieht, die
Interessen der Allgemeinheit tangieren.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein
herausragender Erfolg zur Stärkung der Bürgerrechte in
Genehmigungsverfahren für industrielle Großvorhaben“, sagte der
stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier. „Umweltverbände in
Deutschland und überall in Europa können künftig die umfassende
gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben
und Industrieanlagen erwirken.“
Bisher konnten Umweltverbände in Deutschland
rechtswidrige Beeinträchtigungen der Umwelt durch Kohlekraftwerke und
andere nach dem Bundesimmissionsschutzrecht zu genehmigende Anlagen nur
in äußerst eingeschränktem Umfang gerichtlich prüfen lassen.
Ausgerechnet Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des
Wassers oder der vorsorgenden Luftreinhaltung konnten von
Umweltverbänden nicht vor Gericht geltend gemacht werden. In einem vom
Münsterschen Oberverwaltungsgericht dem EuGH vorgelegten so genannten
Vorabentscheidungs-Ersuchen ging es deshalb um die Frage, ob diese
Einschränkung der Klagerechte mit europäischem Recht vereinbar sei.
„Diese Frage wurde eindeutig zu unseren Gunsten
entschieden“, begrüßte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND
Nordrhein-Westfalen das Urteil. „Mit dem Urteil steigen auch die Chancen
des BUND, als Anwalt von Umwelt- und Naturschutz überflüssige und
klimaschädliche Kohlekraftwerke zu verhindern.“
Ganz konkrete Auswirkungen habe das EuGH-Urteil
aktuell vor allem auf die BUND-Klagen gegen die geplanten
Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln in Nordrhein-Westfalen. Derzeit
werden beide Kraftwerke wegen der laufenden Klagen von den Betreibern
auf eigenes Risiko gebaut. Setzt sich der BUND in den weiteren Verfahren
durch, müssten die milliardenteuren Bauten wieder abgerissen werden.
Der BUND erwarte jetzt von der Bundesregierung, das
deutsche Recht zügig an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen.
Unabhängig davon sieht der BUND die Politik und die Verwaltungen in der
Pflicht, für rechtswidrig erkannte Vorhaben wie den Schwarzbau des
Dattelner Kraftwerks zu stoppen. Der Umgang mit massiven Rechtsverstößen
dürfe nicht davon abhängig sein, ob der BUND klagt oder nicht. Politik
und Verwaltungen dürften sich nicht aus der Verantwortung stehlen und
den Umwelt- und Naturschutz in die alleinige Obhut von Umweltverbänden
oder von Gerichten stellen.
(Rechtssache C-115/09)
Das EuGH-Urteil vom 12.05.2011
weitere Infos
hier
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Urteilsverkündung
am 12.05.2011, 09:30 Uhr,
wird das Urteil im Vorabentscheidungsverfahren BUND (betr. TRIANEL-Lünen)
im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des EuGH
in Luxemburg-Kirchberg verkündet.
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Trianel
Kohlekraftwerk Lünen: EuGH verkündet Urteil
BUND optimistisch: „Stärkung
der Rechte von Natur und Umwelt in Sicht“ / Mehr
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Kohlekraftwerke / Urteil auch für
Datteln IV bedeutsam
Düsseldorf, 15.04.2011 – Das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Klageverfahren des
nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante
Trianel-Steinkohlenkraftwerk wird am 12. Mai verkündet. Das teilte jetzt
der Kanzler des Gerichtshofs in Luxemburg mit. Der BUND sieht der
Urteilsverkündung mit Optimismus entgegen. Bereits die Schlussanträge
der Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, im Dezember 2010
deuteten auf eine Stärkung der BUND-Rechte als Anwalt von Natur und
Umwelt hin.
In dem vom
Oberverwaltungsgericht in Münster vorgelegten so genannten
Vorabentscheidungs-Ersuchen geht es um die Frage, wie weitreichend die
Klagerechte von Umweltverbänden in immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren sind. Setzt sich der BUND mit seiner
Rechtsauffassung durch, können Umweltverbände in Deutschland ebenso wie
überall sonst in Europa eine umfassende gerichtliche Kontrolle der
Rechtmäßigkeit von umweltrelevanten Bauvorhaben und Industrieanlagen
bewirken. Nach dem deutschen Recht sind die Klagerechte
bislang begrenzt. Diese Regelung befindet sich im Widerspruch zum
europäischen Recht, dass eine Klagerecht auf alle Vorschriften vorsieht,
die den Interessen der Allgemeinheit dienen. Insofern ist das Urteil von
weit reichender Bedeutung.
Ganz konkrete Auswirkungen hat
das EuGH-Verfahren aber vor allem auch auf die laufenden BUND-Klagen
gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln. Bestätigt der
EuGH, dass der BUND die Verletzung aller für die Zulassung der Vorhaben
maßgeblichen Umweltvorschriften geltend machen kann, wird die
Realisierung der Vorhaben immer unwahrscheinlicher.
Unabhängig vom
Ausgang des EuGH-Verfahrens sieht der BUND die Politik und Verwaltung in
der Pflicht, für rechtswidrig erkannte Vorhaben aus eigener
Verantwortung zu stoppen. Der Umgang mit massiven Rechtsverstößen dürfe
nicht davon abhängig sein, ob der BUND eine Klage einreichen kann oder
nicht. Wie sich Politik und Verwaltung in den Verfahren zu Trianel Lünen
und E.ON Datteln aus der Verantwortung stehlen und den Umwelt- und
Naturschutz allein in die Obhut des BUND und der Gerichte stellen
würden, sei rechtsstaatsunwürdig.
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ZEIT.ONLINE
Energiewende
"Die Stromlücke ist eine Mär"
Für den Ausstieg aus der
Atomenergie brauchen wir keine neuen Kohlekraftwerke.
Wie die Energiewende zum
Klimaschutz beitragen kann.
zum Beitrag
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BUND:
„Keine Bedenken ausgeräumt“
Erörterungstermin
Kohlekraftwerk Lünen beendet / „kein Persilschein für Trianel“
Lünen/Düsseldorf,
16.02.2011
– Nach Beendigung des Erörterungstermins zum Antrag der Trianel
Kohlekraftwerk Lünen GmbH auf eine 6. Teilerrichtungsgenehmigung für das
umstrittene Kraftwerk bleibt der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland bei seiner grundlegenden Kritik. „Keines der
vorgebrachten Bedenken gegen das Kraftwerk konnte von der Trianel
ausgeräumt werden“, resümierte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND.
„Im Gegenteil: Unsere Rechtsanwälte und Gutachter haben die Kritik an
der Immissionsprognose und FFH-Verträglichkeitsprüfung vertiefen können,
ohne ansatzweise befriedigende Antworten erhalten zu haben.“
Dass die von Trianel
beauftragten Gutachten dem eigenen Bauvorhaben einen „Persilschein“
ausstellten, sei nicht weiter verwunderlich. Auch vor dem Hintergrund
des Baufortschritt des Kraftwerks, sei das Trianel-Vorgehen leicht
durchschaubar. Das dürfe allerdings bei der weiteren Prüfung des
Trianel-Antrages durch die Bezirksregierung Arnsberg keine Rolle
spielen.
Nach Ansicht des
BUND verträgt die stark vorbelastete Region auch vor dem Hintergrund
weiterer Kraftwerks-Projekte in Datteln und Herne "absolut keine
zusätzlichen Schadstoffeinträge". Da helfe es auch nicht, dass Trianel
den von dem Kraftwerk ausgehenden Schadstoffeintrag im Vergleich zur
Vorbelastung als grundsätzlich „irrelevant“ herabzustufen versuche. Eine
Genehmigung zusätzlicher Stickstoff-, Schwefeldioxid- oder
Schwermetall-Immissionen ist nach Rechtsauffassung des BUND
unzulässig.
„Die
Bezirksregierung Arnsberg muss deshalb den Trianel-Antrag zurückweisen“,
forderte BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer. „Letztendlich werden aber die
Gerichte über den möglichen Betrieb oder Abriss des Kraftwerks
entscheiden.“ Bis dahin baue Trianel auf eigenes Risiko und ohne über
eine bestandskräftige Genehmigung zu verfügen.
siehe auch: "Pressemitteilungen"
Die Lüner Presse hat direkt
aus dem Hansesaal per Live-Ticker berichtet.
Hier die jeweilige chronologische
aufgelistete Beiträge:
RN
WAZ / WR
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„Trianel-Kraftwerk
Lünen weiterhin nicht genehmigungsfähig“
BUND und BI bezweifeln
Ergebnisoffenheit des Verfahrens und mahnen neutrale Führung des
Erörterungstermins an / Antrag für 6. Teilgenehmigung „nicht
zulassungsfähig“
Düsseldorf, 10.02.2011 – Im Vorfeld des am
Montag (14.02.2011) beginnenden Erörterungstermins zum Antrag der
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH auf eine 6. Teilerrichtungsgenehmigung
für das umstrittene Kraftwerk bekräftigten BUND und Bürgerinitiativen
ihre Kritik an dem Vorhaben. „Die nachgelieferten Unterlagen beseitigen
nicht die grundlegenden genehmigungsrechtlichen Hürden für das
Kraftwerk“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des NRW-Landesverbandes
des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. „Auch wenn wir Zweifel
an der Ergebnisoffenheit des Verfahrens für die nachgeschobene 6.
Teilgenehmigung haben, erwarten wir von der Bezirksregierung Arnsberg
eine neutrale Führung des Erörterungstermins.“ Jetzt ergebe sich die
„pikante Situation“, dass die Genehmigungsbehörde ein ergebnisoffenes
garantieren muss, gleichzeitig aber bereits Beklagte in dem
Hauptsacheverfahren sei. Trianel gehe mit dem Bau des Kraftwerks
weiterhin das hohe Risiko ein, im Falle der Rechtswidrigkeit der
Genehmigung mit dem Kraftwerk nicht ans Netz gehen zu können. Die Klage
des BUND gegen die von der Bezirksregierung bereits am 6. Mai 2008
erteilte Kraftwerksgenehmigung (Vorbescheid) wird erst nach der
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Umfang der
Klagerechte des BUND wieder aufgenommen.
Der BUND hatte im Dezember 2010 nochmals detailliert
massive Fehler bei der Berechnung und Beurteilung der für Mensch und
Natur schädlichen Kraftwerksemissionen nachgewiesen. Auch die
nachgeholte Verträglichkeitsprüfung für die geschützten
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete genügt danach nicht den gesetzlichen
Anforderungen. Nach deutschem und europäischem Recht müsse die
Verträglichkeitsprüfung vor der Genehmigung erfolgen, weil ansonsten
keine sachgerechte und ehrliche Abwägung möglich sei.
„Die Bezirksregierung Arnsberg muss deshalb den
Antrag zurückweisen“, fordert Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der den BUND in
diesem Verfahren vertritt. „Keinesfalls kann dem Trianel-Antrag auf
Gestattung der sofortigen Vollziehung stattgegeben werden. Vielmehr ist
es geboten, die Vollziehbarkeit bis zur Beendigung der gerichtlichen
Auseinandersetzung zum Vorbescheid auszusetzen.“
Den Erörterungstermin wird der BUND gemeinsam mit
einem Team aus Juristen, Gutachtern und BUND-Experten bestreiten. Auch
die Lüner Bürgerinitiative Kontra-Kohle-Kraftwerk (BI KKK) wird
kompetent vertreten. Der BI KKK liegt dabei besonders der Schutz der
Bevölkerung vor den schädlichen Schadstoffimmissionen des Kraftwerks am
Herzen. Angesichts der eklatanten Vorbelastung verbiete sich jede
weitere Zusatzbelastung. „Das Lüner Schadstoff-Klo ist nicht nur schon
lange voll, es läuft bereits über, und das schon seit vielen Jahren“,
sagte BI-Sprecher Thomas Matthée. „ Jedem halbwegs einsichtigen Menschen
müsste eigentlich einleuchten, dass man da selbst ein kleines Geschäft
nicht mehr reinmachen kann.“
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TRIANEL-Kraftwerk
Erörterungstermin
und neue Anträge
Am 14. Februar, 10.00 Uhr, beginnt
im Hansesaal der Stadt Lünen (Kurt-Schumacher-Str.) der
Erörterungstermin zur 6. Teilgenehmigung für das heftig
bekämpfte geplante Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen. Mitglieder der
BI-KKK und der BUND hatten ja
umfangreiche Stellungnahmen dazu eingereicht und werden mit einem
kompetenten Team vor Ort sein.
Inzwischen wurden auch fünf neue
wasserrechtliche Anträge zur Realisierung des Vorhabens, u.a. für die
Einleitung von Kühlturmabflutwasser und REA-Abwasser in die Lippe,
eingereicht.
( siehe auch: Anträge
)
Für den Steag/Evonik-Standort in
Lünen zeichnet sich unterdessen eine positive Wende ab. Entgegen der
ursprünglichen Planung eines weiteren Kohlekraftwerks in Lünen soll dort
jetzt wohl nach Presseberichten ein Gaskraftwerk gebaut werden.
( siehe auch: Pressemitteilungen
)
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„Trianel rechnet sich die Lage schön“
BUND reicht Stellungnahme zum Antrag für die 6.
Teilerrichtungsgenehmigung zum Steinkohlekraftwerk Lünen ein
Zum Ablauf der Beteiligungsfrist hat der nordrhein-westfälische
Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
gestern eine umfangreiche Stellungnahme zum Antrag der Trianel
Kohlekraftwerk Lünen GmbH für eine 6. Teilerrichtungsgenehmigung
eingereicht. Die Umweltschützer werfen den Kraftwerksplanern vor, sich
in Bezug auf die schädlichen Kraftwerksemissionen die Situation „schön
zu rechnen“. Die Bezirksregierung Arnsberg müsse deshalb den Antrag
zurückweisen.
Auf mehr als 100 Seiten und durch Fachgutachten ergänzt weist der BUND
den Kraftwerksplanern massive Fehler bei der Berechnung und Beurteilung
der für Mensch und Natur schädlichen Kraftwerksemissionen nach. Anders
als von Trianel behauptet genüge die vom Oberverwaltungsgerichts Münster
angemahnte Immissionsprognose und die Verträglichkeitsprüfung für die
geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete keineswegs den gesetzlichen
Anforderungen. Die beantragte sofortige Vollziehung müsse deshalb bis
zur Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung zum Vorbescheid
ausgesetzt werden. Diesbezüglich müsse auch noch das Urteil im
entsprechenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof abgewartet
werden.
Der BUND hält das Vorhaben nach wie vor für „nicht genehmigungsfähig“.
Auch durch die geplante geänderte Betriebsweise könnten weder die
zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Quecksilber, noch die Zielwerte
für Cadmium, Nickel und Blei eingehalten werden. Aufgrund fehlerhafter
Annahmen in der Immissionsprognose sei zu befürchten, dass die Einträge
von Schwermetallen und anderen Schadstoffen in die Umwelt wesentlich
höher ausfallen, als angegeben. Damit würde die Bevölkerung nach wie vor
mit unzulässig hohen Zusatzbelastungen durch das geplante Kraftwerk
gefährdet.
Auch die im Einwirkungsbereich des Kraftwerks liegenden FFH-Gebiete z.B.
entlang der Lippe und im Cappenberger Wald seien weiterhin massiv
gefährdet. Unbestritten werde durch das geplante Kohlekraftwerk Lünen
eine zusätzliche Schadstoffbelastung durch Schwefeldioxid, Stickoxide
und Ammoniak hervorgerufen. Diese führten zur Überdüngung und
Versauerung sensibler Pflanzengesellschaften wie z.B. den geschützten
Glatthaferwiesen und naturnahen Wäldern. Nach Auffassung des BUND kann
es aber schon allein aufgrund der hohen Vorbelastung keinen mit den
Erhaltungszielen der FFH-Gebiete verträglichen weiteren Stoffeintrag
mehr geben. Zudem sei zu befürchten, dass aufgrund der Mängel in der
vorgelegten Immissionsprognose und entgegen der Darstellungen in der
FFH-Verträglichkeitsstudie wesentlich mehr Schwermetalle sowohl in
stehende als auch in fließende Gewässer eingetragen werden. Durch die
Einleitung der Kühlturmabflut und von Abwässern sei über den
zusätzlichen Wärme- und Quecksilbereintrag auch die Fischfauna in der
Lippe, wie z.B. das streng geschützte Flussneunauge, gefährdet.
Der BUND warf Trianel dabei „unlauteres Vorgehen“ vor. Die angenommene
scheinbare Abnahme der Vorbelastung von 2007 bis zum Prognosehorizont
2011 gehe so nicht etwa auf eine reale Reduzierung der
Belastungssituation zurück, sondern lediglich auf die Wahl eines für die
Kraftwerksbetreiber günstigeren Rechenmodells. Doch trotz dieser
„Unsauberkeiten“ bescheinigten sich die Trianel-Gutachter selbst
vielfache Überschreitungen der zulässigen Werte. Erst in einer Vielzahl
von "Einzelfallbetrachtungen" kämen sie dann zu dem Ergebnis, dass das
Kraftwerk gar nichts ausmache.
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Europäischer
Gerichtshof:
Generalanwältin für
mehr Klagerechte von Umweltverbänden
Im Klageverfahren des
BUND gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen zeichnet
sich ein weiterer Zwischenerfolg ab. Nach der heutigen Verkündung der
Schlussanträge der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
im so genannten Vorabentscheidungs-Verfahren ist der BUND optimistisch,
dass seine Rechte als Anwalt von Natur und Umwelt gestärkt werden. Nach
Auffassung der Generalanwältin müssen Umweltverbände „die Verletzung
aller für die Zulassung des Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften
geltend machen können, also auch solcher Vorschriften, die allein den
Interessen der Allgemeinheit und nicht zumindest auch dem Schutz der
Rechtsgüter Einzelner zu dienen bestimmt sind.“ Das bedeutet z.B., dass
der BUND auch den Verstoß gegen wasserrechtliche und
naturschutzrechtliche Vorgaben rügen dürfen muss. Ansonsten, so die
Generalanwältin, „gibt es niemanden, der im Namen der Umwelt klagen
kann“. Mangels vollständiger Umsetzung in innerstaatliches Recht müssten
sich Umweltorganisationen zudem direkt auf die europäischen Richtlinien
berufen können.
Sollte der EuGH diese
Rechtsauffassung durch ein entsprechendes Urteil bestätigen, würden
unsere Chancen, rechtswidrige Kraftwerksgenehmigungen wie in Datteln und
Lünen endgültig zu kippen, deutlich steigen. Aber auch bundesweit wäre
ein für den BUND positives Urteil bei vielen Genehmigungsverfahren von
großer Tragweite.
Stand: 16. Dezember 2010
Siehe auch:
Pressemitteilungen
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Der Antrag für die sechste
Teilgenehmigung für das Kohlekraftwerk von Trianel ist gestellt.
Das
Besondere daran:
Dieser Antrag beinhaltet auch ein Gutachten zur
Verträglichkeit mit den FFH-Gebieten, das es bisher nicht gab.
Zur Erinnerung: Trianel hatte
ursprünglich nur eine so genannte Vorprüfung vorgenommen, die zu dem
Schluss gekommen war, dass eine ausführliche Prüfung gar nicht notwendig
sein würde, weil es keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des
unter besonderen Schutz gestellten Flora-Fauna-Habitats Lippeauen geben
würde. Dies war für den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
(BUND) in NRW ein Grund, Klage vor dem Oberverwaltungsgericht
einzureichen.
500-Seiten-Gutachten
Ob der BUND überhaupt klagen durfte,
darüber entscheidet zwar noch der Europäische Gerichtshof – doch hatte
das OVG Münster Trianel nahegelegt, für diesen Fall besser eine
vollständige Verträglichkeitsprüfung vorzulegen.
Das entsprechende Gutachten sei rund
500 Seiten lang, so Unternehmenssprecher Elmar Thyen am Freitag. Über
die Details will das Unternehmen im Laufe der kommenden Woche
informieren. Vorab deutete Thyen aber an, dass Trianel weiterhin sehr
zuversichtlich sei, mit dem Kraftwerk wie geplant ans Netz gehen zu
können.
Auch Emissionsprognose eingereicht
Die sechste Teilgenehmigung wäre die
erste, die sich nicht auf konkrete Bauwerke des Kraftwerks bezieht.
Neben der FFH-Prüfung habe man auch eine aktualisierte Emissionsprognose
eingereicht. Dies sei nötig, weil der Kühlturm nun fertiggestellt sei
und seine exakten Dimensionen nun endgültig seien. Offengelegt werden
solle auch eine umfangreiche Artenschutzprüfung. Die siebte
Teilgenehmigung wäre dann die letzte, welche die Inbetriebnahme des
Kraftwerks erlaubt.
Die öffentliche Bekanntmachung des
Genehmigungsverfahrens erfolgt diesen Samstag. Die Unterlagen werden
dann vom 8. November bis 7. Dezember bei der Bezirksregierung sowie in
Stadtverwaltungen, darunter Lünen und Selm, ausgelegt.
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DEMO
gegen
E.ON Kraftwerk Datteln
" Sehr
geehrte Damen und Herren,
am
03.09.2010 jährt sich die Urteilsverkündung des Oberverwaltungsgerichtes
zum Bauvorhaben E.ON Kraftwerk Datteln 4. Das OVG hat im Rahmen eines
sog. Normenkontrollverfahren zahlreiche massive planerische Mängel
festgestellt, die letztendlich zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr.
105 geführt haben. Im März wurde dann das Urteil durch das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt und folglich rechtswirksam.
Unter
dem Motto „Recht muss Recht bleiben“ wird am
03.09.2010 ab 17.30 Uhr ein Demonstrationszug vom
Meisterweg/Brücke zum Emscher-Lippe-Park, 45711 Datteln, bis zum
Werkstor am Kraftwerksstandort ziehen, um an die erfolgte
Rechtssprechung zu erinnern.
Nach
einem Jahr häufen sich zu Recht die Forderungen nach eindeutigen
Konsequenzen wie z.B. einen kompletten Baustopp und Rückbau, zu dem sich
der Energiekonzern u.a. im Falle einer eindeutigen Rechtssprechung
verpflichtet hat.
Es
handelt sich hierbei um eine Initiative der Interessensgemeinschaft
Meistersiedlung Datteln (www.ig-meistersiedlung-datteln.de).
Das
BürgerInnen-Team b.i.b. schließt sich dieser Initiative und dem
friedlichen Protestmarsch an. Mit dieser E-Mail möchten wir eine breite
(über)regionale Öffentlichkeit um Unterstützung bitten und Vertreter und
Mitglieder von Initiativen, Verbänden und Organisationen sowie
kirchliche und politische Vertreter dazu aufrufen, möglichst zahlreich
an dieser Demonstration teilzunehmen.
Da der
Konzern, die Stadt Datteln, die Bezirksregierung und auch einige
Vertreter der Orts-, Kreis- und Landespolitik anscheinend immer noch
alles daran setzten, um das Bauvorhaben nachträglich zu rechtfertigen
und zu legalisieren, hoffen wir auf eine große Resonanz der BürgerInnen
an diesem Tag, um dafür zu plädieren, dass das geltende Recht gewürdigt
wird und für einen Großkonzern nicht verbogen werden darf.
Wann: Freitag, 3. September 2010
Treffpunkt: Meisterweg/Brücke zum Emscher-Lippe-Park (via
Emscher-Lippe-Straße) 45711 Datteln (von der b235 aus Ri. Toom
Baumarkt, Kreisverkehr, Park auf der linken Seite
gegenüber vom Kraftwerk)
Uhrzeit: 17.30 Uhr
Vielen Dank!
Mit
freundlichen Grüßen
Das Team von „Bürger informieren Bürger“, b.i.b. Waltrop
Tel.: 02309 –
920491
Mail:
b-i-b@online.de
"
siehe auch den Pressebericht:
" Kraftwerksgegner machen
zum Jahrestag eine Demo "
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Gemeinsame Pressemeldung
BUND / Campact / Deutsche Umwelthilfe / die klima-allianz / Germanwatch
/ NABU
Klimaschutzgesetz und Priorität für Erneuerbare
Energien sind richtige Antworten von Rot-Grün auf zentrale
Zukunftsfragen
Umwelt- Naturschutz- und Entwicklungsverbände begrüßen Ergebnisse im
Energie- und Klimaschutzkapitel der Koalitionsvereinbarung für
Nordrhein-Westfalen.
Energiewirtschaft in NRW bewerten die Verbände Deutsche Umwelthilfe,
BUND Nordrhein-Westfalen, NABU Nordrhein-Westfalen, Germanwatch, Campact
und Klima-Allianz das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen. Während Union und FDP in
Berlin mit ihrem Einsatz für Atom und Kohle dafür kämpfen, überholte
Strukturen zu konservieren, setze NRW nun auf den konsequenten Ausbau
der Erneuerbaren Energien.
„Mit dem verabredeten Klimaschutzgesetz und den verbindlichen Zielen
schafft NRW in vorbildlicher Weise den Übergang vom Reden zum Handeln“,
lobte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) den Koalitionsvertrag. Die Orientierung auf Erneuerbare Energien
stelle sicher, dass NRW von wichtigen Zukunftsmärkten nicht abgehängt
werde und sichere damit Arbeitsplätze und ökonomische Chancen.
Düsseldorf, 6. Juli
2010: Als ein erfreulich klares Bekenntnis zu einer anspruchsvollen
Klimaschutzpolitik und einer grundlegenden Modernisierung der
Zufrieden zeigten sich die Verbände auch über die Wiedereinführung des
so genannten Klimaschutzparagrafen in das Gesetz zur Landesentwicklung
und die Rücknahme des schwarz-gelben Entwurfs für das Energiekapitel des
Landesentwicklungsplans. „Mit der Rücknahme der Lex E.ON ist jetzt
hoffentlich ein rechtsstaatliches Verfahren für das Kohlekraftwerk
Datteln garantiert“ sagte Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND.
„Die Rechtsbeugung für den Kraftwerksschwarzbau wird beendet.“
„Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen, mit Augenmaß gesteckten Ziele
sorgen für den notwendigen Rückenwind, um in Nordrhein-Westfalen ein
ambitioniertes Landesklimaschutzgesetz und damit eine zukunftsfähige
Energie- und Klimaschutzpolitik auf den Weg zu bringen“, begrüßte Josef
Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Landesverbandes Nordrhein-Westfalen die
Ergebnisse der Verhandlungen. Dies sei bundesweit einmalig und schaffe
einen verlässlichen Rahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Für Germanwatch erklärte deren Vorstandsvorsitzender Klaus Milke: „NRW
als wirtschafts- und bevölkerungsstärkste Region in Deutschland kann so
auch international eine Vorbildrolle übernehmen, um glaubwürdig für
einen Weg in eine Energieversorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren
Energien bis 2050 zu werben. Nur wenn die große Transformation bei uns
mit Entschiedenheit angegangen wird, werden sich auch die
Schwellenländer hin zu klimafreundlichen Gesellschaften entwickeln.“
„Die Koalitionäre haben erkannt, dass ein effektives Klimaschutzgesetz
dem Willen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung im Land entspricht“,
so Ferdinand Dürr vom Kampagnen-Netzwerk Campact. „Schon vor der Wahl
hatten sich drei Viertel der Menschen in NRW in Umfragen für ein
Klimaschutzgesetz ausgesprochen und über 12.000 dafür unterschrieben.
Deren Erwartungen müssen jetzt zügig erfüllt werden.“
Der systematische Ausbau einer klimafreundlichen Energieversorgung
bietet große Chancen für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort bzw. für
den industriepolitischen Modernisierungsprozess in NRW. „Wir freuen uns,
dass damit ein wichtiger Schritt in eine zukunftsfähige Entwicklung in
unserem Land getan wurde. Zu hoffen ist, dass nun auch im Energiekonzept
der Bundesregierung Klimaschutz und risikoarme Energieversorgung groß
geschrieben werden,“ so Pfarrer Klaus Breyer, Sprecher der Klima-Allianz
und Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen
Kirche von Westfalen.
Die Umwelt-, Naturschutz- und Entwicklungsverbände richteten an die
erstmals im Landtag vertretene Fraktion der Linken die Erwartung, die
Neuorientierung in der Klima- und Energiepolitik des Landes zu
unterstützen. NRW werde in Zukunft von einer Minderheitsregierung
regiert. In dieser Situation trage auch die Opposition ein hohes Maß an
Verantwortung. Die Verbände forderten CDU und FDP auf, in NRW nicht
länger für eine falsche Energiepolitik zu kämpfen, mit denen die
offiziellen Klimaziele der Bundesregierung unterlaufen würden.
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030
2400867-0, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: baake@duh.de
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf, Mobil: 0172 2929733, Tel.: 0211
302005-22, Fax: 0211 302005-26, E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender NABU Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf; Mobil: 0171 3867379, Fax: 0211
15925115, E-Mail: j.tumbrinck@nabu-nrw.de
Ferdinand Dürr, Leiter Klima-Kampagne Campact e.V.
Artilleriestraße 6, 27283 Verden, Mobil: 0176 21719335, Tel.: 04231
957442, Fax: 04231 957499, E-Mail: fduerr@campact.de
Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender Germanwatch e.V.
Kaiserstr. 201, 53113 Bonn, Mobil: 0172 4072837, Tel.: 040 79143121,
Fax: 040 7923590, E-Mail: milke@germanwatch.org
Pfarrer Klaus Breyer, Leiter des Institut für Kirche und Gesellschaft
der Evangelischen Kirche von Westfalen, Iserlohner Str. 25 58239
Schwerte; Mobil: 0175 2413100, Tel.: 02304 755-300, Fax: 02304 755-318,
E-Mail: k.breyer@kircheundgesellschaft.de
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hack
Nachfolgend aus der zwischen der SPD und Bündnis
90/Die Grünen für NRW ausgehandelten Koalitionsvereinbarung die Passage
zum Thema Kraftwerke:
Kraftwerke:
"Nahezu 60 Prozent der CO2 Emissionen in NRW entstehen bei der
Stromerzeugung aus Großkraftwerken. Nur eine konsequente Modernisierung
der Energieerzeugung ist zukunftsfähig und sichert Arbeitsplätze und
Einkommen in NRW. Die Planungen für alle neuen Kraftwerke müssen im
Einklang mit den Klimaschutzzielen stehen. NRW wird dies zur Leitschnur
bei der Raumordnung machen. Neue fossile Kraftwerke dürfen nicht in
einen Widerspruch zum Ausbau der Erneuerbaren Energie geraten, sondern
müssen diesen sinnvoll ergänzen. NRW wird sich für den uneingeschränkten
Vorrang der Erneuerbaren Energien einsetzen, dies gilt auch für
Fortschreibungen des EEG.
Neben dem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energie sowie einer
erheblichen Steigerung der Energieeffizienz und verstärkter
Einsparbemühungen müssen deshalb die Emissionen aus fossil befeuerten
Kraftwerken kontinuierlich reduziert werden. Auch der Ersatz bestehender
Anlagen muss den in einem zukünftigen Klimaschutzgesetz NRW zu
verankernden Zielen genügen.
Das Oberverwaltungsgericht hat das B-Plan-Verfahren 105 für das
E.ON-Kraftwerk Datteln für nichtig erklärt. Eine Revision gegen diese
Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen worden.
Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch
keine begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz
dahingehend gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren
durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der
Antragstellung. Die Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz
für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb
Landesrecht zu Gunsten begonnener Projekte nicht verbiegen."
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Bürgerentscheid Dachau
Sieg für Bürgerinitiative
04.07.2010
In Dachau haben sich die Bürger gegen
Kohlestrom aus Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dachau hat entschieden: Die Stadtwerke müssen aus ihren
Kohlekraftwerksbeteiligungen in Lünen und Krefeld aussteigen. Beim
Bürgerentscheid am Sonntag votierten 6481 Bürger gegen den
Kohlestrom aus Nordrhein-Westfalen. Das sind 20,53 Prozent der
Wahlbeteiligten. Damit ist das notwendige Quorum von 20 Prozent
erreicht.
Weitere Infos:
BÜRGERINITIATIVE KONTRA-KOHLESTROM DACHAU
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10. Juni 2010
„Fische können nicht in den
Gerichtssaal spazieren“
Trianel Kohlekraftwerk Lünen vor dem
Europäischen Gerichtshof / BUND nach mündlicher Verhandlung
zuversichtlich
Der Rechtsstreit um das
umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen fand heute vor
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg seine
Fortsetzung. Der EuGH muss klären, inwieweit Umweltverbänden
wie dem BUND gemäß europäischem Recht ein vollumfängliches
Klagerecht in immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren zusteht. Nach dem deutschen
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird dieses Klagerecht auf
Verletzungen des Rechts Einzelner begrenzt. Danach wäre die
Beachtung von Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Natur
z.B. in Kraftwerksgenehmigungsverfahren nicht einklagbar.
Hintergrund des Verfahrens ist die Klage des BUND gegen die
von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte
immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks
in Lünen.
Nach der heutigen mündlichen
Verhandlung des so genannten Vorlageersuchens zeigte sich
der klagende NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) zuversichtlich. Weder die
Vertreter des Vorhabensträgers Trianel noch diejenigen der
Bundesregierung hätten die Argumentation des BUND, wonach
das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die gemäß
EU-Richtlinien weit reichenden Klagerechte der
Umweltverbände europarechtswidrig einschränkt, widerlegen
können. Auch die Europäische Kommission unterstützte massiv
die Rechtsauffassung des BUND. Die Generalanwältin des
Europäischen Gerichtshofs brachte das Problem auf den Punkt:
„Fish cannot walk into court“. Setzt sich der BUND vor dem
Europäischen Gerichtshof durch, würden sich Umweltverbänden
als Anwalt der Natur weitere Klagerechte gegen industrielle
Großvorhaben eröffnen. Auch für die Fortführung des
Rechtsstreits um das E.ON-Kohlekraftwerk Datteln ist das
Verfahren von großer Bedeutung.
Weitere Infos unter
BUND Pressespiegel

Die Fotos zeigen die Delegation
der BI-KKK e.V. vor -

und in dem Sitzungssaal I des
Europäischen Gerichtshofs in Luxembourg
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Verfahren von grundsätzlicher
Bedeutung
Am
Donnerstag, den 10. Juni 2010, 9.30 Uhr, verhandelt der
Europäische Gerichtshof in Luxembourg das sogenannte
Vorabentscheidungsersuchen in Sachen BUND ./. Trianel
Kohlekraftwerk Lünen (Rechtssache C-115/09). Hintergrund des
Verfahrens ist die Klage des BUND NRW gegen die von der
Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung für das
Trianel-Kohlekraftwerk im Lüner Stummhafen.
Das
Urteil ist aber auch darüber hinaus von großer Bedeutung. Wird
die Rechtsauffassung des BUND bestätigt, muss das
Umweltrechtsbehelfsgesetz geändert werden. Dem BUND und anderen
stehen dann erweiterte Klagerechte gegen Kohlekraftwerke und
andere Großvorhaben zu. Aktuell hätte dies große Auswirkungen
auf die laufenden Klagen des BUND gegen die
immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für die Kohlekraftwerke
in Lünen, Herne und Datteln. Aber auch im Hinblick auf das
laufende Genehmigungsverfahren für das geplante
Trianel-Kohlekraftwerk in Krefeld würden sich dem BUND
erweiterte Klagerechte eröffnen. Letztendlich ist das Verfahren
auch von europaweiter Bedeutung. So haben sich z.B. die
Regierungen von Italien und Griechenland mit Stellungnahmen in
das Verfahren eingebracht.
An dem Gerichtstermin werden auch einige Mitglieder des
Vorstands der BI-KKK e.V. teilnehmen.
BUND-Hintergrund zum Trianel KKW Lünen vor dem EuGH
Weitere Informationen siehe unter
BUND NRW
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Pressemitteilung
Nach Vortragsreise durch Europa: Yoe Arregoces in Lebensgefahr
Kolumbianischer Gemeindevertreter mehrfach bedroht
Köln, 18.01.2010. Die
Menschenrechtsorganisation FIAN und das katholische Hilfswerk Misereor
e.V.
zeigen sich sehr besorgt über die Sicherheit des kolumbianischen
Gemeindevertreters Yoe Arregoces.
Dieser hatte im Oktober auf Einladung des Arbeitskreises Kolumbien &
Kohle, MISEREOR und
FIAN bei mehreren Veranstaltungen über die negativen Auswirkungen des
Kohleabbaus durch das
Unternehmen CERREJON in Kolumbien berichtet. FIAN und Misereor hatten
dabei auch auf die Zusammenhänge
zwischen den Menschenrechtsverletzungen dort und den massiven
deutschen Steinkohleimporten
aus der CERREJON-Mine im kolumbianischen Department La Guajira
aufmerksam gemacht.
Am 2., 3. und 8. Januar 2010 erhielt Yoe Arregoces Anrufe auf seinem
Handy, in denen ihm mitgeteilt
wurde, "dass er sterben werde, weil er so dumm und uneinsichtig sei."
Außerdem wurde ihm nahe
gelegt, "bei seinem Tun an seine Kinder und seine Mutter zu denken."
...
Die komplette Pressemitteilung steht
hier zur Einsicht und zum Download bereit
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Wasserrechtliche Erlaubnis auf dem juristischen Prüfstand
Steinkohlekraftwerk Lünen - BUND reicht weitere Kraftwerksklage ein
Düsseldorf, 11.12.2009
– Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Oberverwaltungsgericht
Münster eine weitere Klage gegen das in Bau befindliche
Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen eingereicht. Die Klage richtet sich gegen
die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem
Kraftwerk. Bereits im Juni 2008 hatte der BUND eine Klage gegen die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Steinkohlekraftwerks
eingereicht und einen ersten Teilerfolg erzielt. Im Frühjahr 2010 wird
sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
Die neue Klage richtet
sich gegen einen Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg, der dem
Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR die Einleitung von
kraftwerksbetrieblichem Abwasser aus dem Kühlturm und der
Rauchgasentschwefelungsanlage in die Lippe gestattet. Pro Stunde dürfen
danach bis zu 495 m3 Abwasser in die Lippe abgeführt werden,
obwohl der Fluss in weiten Teilen unter dem Schutz der europäischen
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) steht.
Paul Kröfges,
Landesvorsitzender des BUND: “Die Kraftwerksabwässer sind mit
Schwermetallen wie Quecksilber und anderen Schadstoffen belastet. Dazu
würde die bereits stark durch andere Kraftwerke belastete Lippe durch
zusätzliche Abwärmefrachten beeinträchtigt. Dies alles ist erlaubt worden,
ohne die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie
Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Insofern rechnen wir
uns in diesem Verfahren sehr gute Chancen aus.“
Neben „klaren Verstößen“
gegen den FFH-Gebietsschutz kritisiert der BUND auch die „massive
Missachtung“ der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Diese sieht die
Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Lippe
bis spätestens 2027 vor und verbietet nachteilige Veränderungen. „Mit der
Abwassereinleitung wird das Verschlechterungsverbot unterlaufen“, sagte
BUND-Chef Kröfges. „Wir gehen davon aus, dass das Gericht wegen der
gravierenden inhaltlichen und formalen Mängel die wasserrechtliche
Erlaubnis aufhebt.“ Ohne eine solche aber könne ein Kraftwerk nicht
betrieben werden.
Das von der Trianel
Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG geplante Steinkohlekraftwerk soll
nach der bisherigen Planung noch 2012 ans Netz gehen. Das Kraftwerk würde
bei einer Feuerungswärmeleistung von 1.705 Megawatt jährlich etwa 5,7
Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Die Nutzung der Prozesswärme
durch Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht vorgesehen. Wegen der anhängigen
Klagen baut Trianel auf eigenes Risiko. Setzt sich der BUND vor Gericht
durch, droht das Kraftwerk als Bauruine zu enden.
Pressekontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 – 30 200 522,
0172 – 29 29 733
Mehr Infos
zum Kraftwerk unter
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/luenen_trianel/
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Sensation:
DREI KOHLEKRAFTWERKE KIPPEN IN EINER
WOCHE
Hallo Zusammen,
wir wollten Euch
noch unsere gestrige bundesweite PM zu den sensationellen Entwicklungen in
Dörpen und Mainz zur Kenntnis zuschicken….. und schon kommt die nächste
Sensation: Gerade hören wir, auch Lubmin ist vom Tisch, Dong hat sich nach
Emden auch aus Lubmin zurückgezogen. Es ist amtlich, von DONG bestätigt,
hier eine erste Pressemeldung:
http://www1.ndr.de/nachrichten/dossiers/kohlekraft/lubmin236.html
Elias Perabo schickt dazu sicherlich noch mehr Informationen, er ist
gerade in Kopenhagen.
Das heißt: in einer Woche sind DREI KOHLEKRAFTWERKE
IN DEUTSCHLAND GEKIPPT! Ein tolles Zeichen für den
Klimaschutz parallel zur Klimakonferenz.
Ein riesiger Erfolg für
die Anti-Kohlekraftwerksbewegung!!!!!!!!
Wir empfehlen Euch, zu
dieser sensationellen Entwicklung auch an den anderen Standorten kräftig
Pressearbeit zu machen. Diese Woche zeigt: der Trend geht gegen neue
Kohlekraftwerke ist nicht mehr zu ignorieren. Immer mehr
Energieunternehmen müssen ihre Planungen wegen fehlender Akzeptanz
stoppen.
Der Protest wirkt! Das macht Mut
und gibt Kraft für die noch laufenden Auseinandersetzungen an den
Standorten!
Freudige Grüße,
Daniela Setton & Elias
Perabo
Von der
Anti-Kohlekampagne der Klima-Allianz
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Auslaufmodell Kohlekraftwerke – Zwei weitere
Projekte
gestoppt!
Pläne für neue
Kohlekraftwerke in Dörpen und Mainz gestoppt / Trend gegen Kohlekraft
setzt sich in Deutschland fort / Proteste von Bürgerinitiativen und
Umweltschützern erfolgreich / Wichtiges Signal für die laufende
UN-Klimakonferenz in Kopenhagen / NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
(CDU) will neues Kohlekraftwerk per Gesetzesänderung
Berlin, 10. Dezember 2009. Die umstrittenen Kohlekraftwerksprojekte in
Mainz und in Dörpen sind vom Tisch. Im niedersächsischen Dörpen gab die
EnBW gestern Abend bekannt, aus dem Projekt auszusteigen. In Mainz wurde
mit dem gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und
FDP auch das letzte mögliche Hintertürchen für die das dortige
Kohlekraftwerk geschlossen. Bereits Ende September hatte der Investor auf
Grund von fehlender Finanzierung die Kraftwerksplanungen eingefroren.
„Wieder
sind zwei Kohlekraftwerksprojekte vom Tisch – der Trend ist klar: Weder
ökologisch noch wirtschaftlich sind solche Milliarden-Fehlinvestitionen
noch vertretbar. Immer mehr Investoren erkennen dies. “, sagt
Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung und
Sprecherratsmitglied der Klima-Allianz. Seit Beginn des Jahres konnten
bereits fünf Kohlekraftwerksprojekte in Deutschland gestoppt werden.
„Es wird jetzt Zeit, dass auch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dies
erkennt und seine verzweifelten Versuche zur Rettung des
Eon-Kohlekraftwerkprojekts in Datteln aufgibt.“ Nachdem das
Oberverwaltungsgericht Münster den Bau des E.ON Kohlekraftwerkes in
Datteln in wesentlichen Teilen vorerst gestoppt hatte, versucht die
Landesregierung momentan die klimaschädlichste Art der Energieerzeugung
per Gesetzesänderung durchzusetzen..Hierfür will die Landesregierung noch
vor Weihnachten den Klimaschutz komplett aus dem Landesgesetz streichen.
Dies betrifft Energieeinsparung, die Nutzung erneuerbarer Energieträger
und Kraft-Wärme-Kopplung. „Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden
UN-Klimaverhandlungen ist dies ein Skandal! In Kopenhagen versucht
Kanzlerin Merkel zusammen mit Vertretern aus über 190 Staaten das
Weltklima zu retten und ihr eigener Parteikollege und
NRW-Ministerpräsident will die Gesetze zugunsten des Klimakillers Kohle
ändern“, erklärt Jürgen Maier.
Das
Aus für die Klimakiller Kohle in Mainz und Dörpen freut nicht nur die
Initiativen vor Ort, die mit ihren massiven Protesten die Pläne gekippt
haben, sondern auch das Klima: Beide Kraftwerke hätten jährlich zusammen
9,6 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Und das eine
Vollversorgung mit erneuerbaren Energien richtig und möglich ist,
bekräftigte auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in einer
gestrigen Stellungnahme: er verfolge das Ziel, die Stromerzeugung in
Deutschland bis zum Jahr 2050 "fast vollständig auf erneuerbare Energien
umzustellen", sagte der Minister.
Für
Rückfragen:
Jürgen Maier,
Mitglied des Sprecherrates der Klima-Allianz, 0171-3836135
Inge
Stemmer,
Bürgerinitiative Saubere Energie Dörpen, Tel.: 0172-9064210
Patrick Hassenpflug,
Bürgerinitiative Kohlefreies Mainz: 0172-6789803
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NRW will Klimaschutz streichen – jetzt "Lex E.on"
verhindern!
2009 hatten der BUND und
ein Privatkläger den gerichtlichen Baustopp für das E.on-Werk in Datteln
erreicht. Doch während die Welt in Kopenhagen um ambitionierten
Klimaschutz ringt, plant die NRW-Landesregierung, sein Klimaschutzziel
aus dem Gesetz zur Landesentwicklung zu streichen!
Damit soll der Weg für den Dattelner Klimakiller und zehn weitere
Kohlekraftwerke in NRW rückwirkend geebnet werden. Ein fatales Signal
nach Kopenhagen und für die deutsche Klimabilanz, die NRW schon heute
mit 300 Mio. Tonnen Treibhausgasen im Jahr belastet.
Noch vor Weihnachten
will der Landtag mit der schwarz-gelben Mehrheit über diese "Lex E.on"
entscheiden.
Helfen Sie, den gesetzlichen Klimaschutz in NRW zu erhalten!
Unterschreiben
Sie den Appell an den
NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, Bundesumweltminister Norbert
Röttgen und die verantwortlichen EntscheiderInnen in NRW, den
Klimaschutz und den Rechtsstaat nicht weiter zu bedrohen!
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"Das Kraftwerk in Datteln - Notoperation am Gesetz"
Am 02. Dezember 2009 wurde unter dem o.g.
Titel in der
WAZ ein Kommentar von Frank Stenglein veröffentlicht der nicht
unwidersprochen von der BI-KKK und weiteren Informierten hingenommen
werden kann.
Hier die Gegendarstellung der BI-KKK
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Die BI ‑ Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
informiert:
Schweizerische Unternehmen
beteiligen sich an neuen Kohlekraftwerken in Deutschland
Lüner Bürger beantragen „Klima-Asyl“ in der
Schweiz
Mit einer spektakulären Aktion in Berlin
protestierte am Mittwoch ein breites Bündnis bestehend aus der
Klima-Allianz und mehreren Bürgerinitiativen gegen die Beteiligung von
schweizerischen Energieunternehmen an Kohlekraftwerken in Deutschland. Aus
ganz Deutschland kamen Betroffene nach Berlin, in deren Städten und
Gemeinden schweizerische Unternehmen an Kohlekraftwerken beteiligt sind.
Auch Mitglieder der BI-KKK waren vor Ort.
Die Bürger der betroffenen Städte wurden
unter lautem Protest unmittelbar vor der Schweizerischen Botschaft von
einigen als schweizerische Energiemanager verkleideten Akteuren
buchstäblich tonnenweise mit Kohle zugeschüttet.
Als Krönung dieser Aktion hatten einige
BI-Mitglieder Gelegenheit, mit einer Vertreterin der Schweizerischen
Botschaft zu sprechen und gaben folgendes Statement ab:
„
1. Während die Schweiz selbst ‚sauber‘ bleibt, werden
die mit schweizerischen Geldern finanzierten Kohlekraftwerke in
Deutschland über Jahrzehnte hinweg Unmengen an Schadstoffen und
klimaschädlichen Emissionen in die Luft blasen. Dies belastet nicht nur
unser Klima und unsere Umwelt, sondern auch die Lebensqualität und die
Gesundheit der hier betroffenen Menschen.
2. Die Schweiz zählt in
Europa zu den Ländern mit den strengsten Umweltschutzauflagen. Vor diesem
Hintergrund ist es nicht hinnehmbar, dass Schweizerische Unternehmen nun
im Ausland in Steinkohlekraftwerke investieren – sei es in Deutschland
oder anderswo.
3. An allen Standorten,
an denen neue Kohlekraftwerke geplant oder bereits im Bau sind, wehrt sich
die Bevölkerung gegen diese Vorhaben. Wir fordern die verantwortlichen
Politiker und Industriemanager in der Schweiz auf, der für uns alle
schädlichen Investitionspolitik ihrer Energieunternehmen einen Riegel
vorzuschieben.
4. Mit Blick auf die
aktuellen Beschlüsse des OVG Münster zu den Kohlekraftwerksprojekten in
Datteln und Lünen sind die schweizerischen Investitionen inzwischen als
sehr riskant einzustufen.
“
Die BI-Mitglieder verliehen ihren
Forderungen dadurch Ausdruck, indem sie einen symbolischen Antrag auf
Klima-Asyl übergaben.
Der Wortlaut des „Klima-Asyl-Gesuchs“.

Fotos von dieser Aktion sowie weitere
Informationen unter:
http://schweiz.kohle-protest.de
Bilder der Aktion findet
man hier
http://schweiz.kohle-protest.de/bilder.html
Videos der Aktion und der
Bericht aus der SF-Tagesschau findet man hier
http://schweiz.kohle-protest.de/youtube.html
______________________________________________________
Verlosung
Anlässlich der 9. Mitgliederversammlung der
BI-KKK e.V. am 04.11 2009 wurden mit Beendigung der seit Monaten
laufenden Aktion die Gewinnlose von der "Glücksfee" Bärbel Lersch
gezogen:
|
Gewinn |
Los-Nr.: |
Gewinner/in |
|
Bild „Stadtansicht“ von U. Fehring |
06414 |
Frau Zellmann |
|
Bild „Hunde“ von U. Fehring |
06754 |
Herr Günter Milde |
|
Drachenflug |
06375 |
Herr Heinrich Trux |
|
Drachenflug |
06842 |
Frau Karin Krippes |
|
Motorseglerflug |
06802 |
Frau Ilse Mildner |
Die glücklichen Gewinner sind inzwischen benachrichtigt.
Die Gewinne werden am 19. November 2009 (18:00 Uhr) in den Räumlichkeiten
des "Bowling Point" überreicht.
Der Erlös dieser Aktion wird zur Unterstützung
des Verfahrens gegen die Errichtung eines Trianel-KKW in Lünen eingesetzt.
Wir möchten uns hiermit noch einmal herzlich bei
den Sponsoren bedanken!
Info: Bärbel Lersch (Fon:
0231 / 95 32 11 51)
______________________________________________________
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie mehr über die Hintergründe zum
TRIANEL-Kraftwerk und zu anderen umweltrelevanten Themen erfahren
möchten, verweisen wir auf die folgende Website:
http://www.tell-it.net/luener-nachfrager
______________________________________________________
„Tour de Coal“
BI-KKK besichtigt
Kohlekraftwerke in der Region mit dem Fahrrad
Die BI-KKK lädt alle
Mitglieder und Interessierte ein, am Sonntag, den 28. Juni 2009, an einer
Fahrradtour zu einigen der in der Region liegenden oder sich im Bau
befindlichen Kohle Kraftwerken teilzunehmen.
Die Tour startet um
10:30 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Lünen. Von dort geht es zur
1. Station, der Gaststätte „Lüner Brunnen“ in Lippolthausen. Hier stoßen
um 11:00 Uhr weitere Teilnehmer aus den umliegenden Ortsteilen hinzu.
Mit einem Schwenk zum
Evonik-Kraftwerk führt der Weg dann vorbei an der Baustelle des
Trianel-Kraftwerks auf die Halde in Tockhausen. Nach einem Blick über den
„Lüner Stummhafen“ auf den täglich um 1 Meter anwachsenden Kühlturm des
Trianel-Kraftwerks geht es weiter durch landschaftlich sehr reizvolle
Gebiete in Elmenhorst und Waltrop zu dem eigentlichen Ziel der Tour, dem
„Spurwerkturm“ auf der Halde des Geländes der „Alten Zeche Waltrop“.
Von diesem Turm aus kann
man rundum den herrlichen Anblick der Landschaft mit all den in der Region
angesiedelten Kraftwerken „genießen“.

Anschließend ist über
verschiedene Strecken der Rückweg zu den Ausgangspunkten wie z.B. der „Lüner
Brunnen“ möglich.
Die geplante Tour hat
eine Länge von ca. 20 km.
Weitere Informationen:
Peter Nichau
Tel.: 02306 / 5 62 54
E-Mail:
info@kontra-kohle-kraftwerk.de
Internet:
www.kontra-kohle-kraftwerk.de
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" Ulla, bleib' lieber bei Deinen Leisten "
mit diesem kernigen Kommentar machte
kürzlich ein Kenner der Kraftwerkszene auf Berichte aufmerksam, in denen
sich Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, zu diesem Thema
äußerte.
WAZ / WR
Ruhr-Nachrichten
die klima-allianz
LA
Hellweger Anzeiger
Anlässlich eines dienstlichen Besuchs am
03.04.2009 ihrer
Heimatstadt Aachen versuchte sie scheinbar, in den Räumlichkeiten der Trianel-Zentrale und im Beisein von Sven Becker (Sprecher der Trianel
Geschäftsführung), öffentlich einen "Hochglanzprospekt" der Trianel GmbH
zu interpretieren.
Da es sich bei ihren Äußerungen leider
nicht, wie man es im ersten Moment glauben wollte, um einen
verspäteten April-Scherz handelte, sieht sich die BI-KKK e.V.
gezwungen, die Bundesministerin für Gesundheit in einem "offenen Brief"
aufzufordern, sich von ihren gemachten Aussagen zu distanzieren, bzw.
schriftlich Stellung zu nehmen.
" Offener Brief "
an Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit
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Nachbetrachtung des 1. Interkommunalen
Heimleuchtens
Zur
Nachbetrachtung des 1. Interkommunalen Heimleuchtens hatten am
Donnerstagabend die Bürgerinitiativen „Stoppt den Landschaftsfraß“ und „Kontra-Kohle-Kraftwerk“
in Verbindung mit der Grünen Liste Waltrop alle Unterstützer der
Veranstaltung zu einem gemeinsamen Abendessen und einer ausführlichen
Nachbetrachtung in das Restaurant „Da Giovanni“ in Brambauer eingeladen.
Einhellig war man der Meinung, dass es sich um eine rundherum gelungene
Veranstaltung gehandelt hat. Konstruktive Verbesserungsvorschläge wurden
gerne entgegengenommen und sollen in den nächsten größeren
Veranstaltungen umgesetzt werden.

Die
Kassiererin Bärbel Lersch gab einen kurzen Überblick über die Finanzen
und konnte feststellen, dass durch Spenden, Getränke- und
Würstchenverkauf ein Überschuss von 2.520,00 € erwirtschaftet worden
ist. Die Gemeinschaft aller Veranstalter und Unterstützer hatte bereits
im Vorfeld der Veranstaltung beschlossen, den Überschuss als Spende der
BI‑KKK zur Verfügung zu stellen, die dieses Geld zur weiteren
Finanzierung der Trianel Klage einsetzen wird.
Nach
dem Abendessen wurde ausführlich über den Beschluss des
Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Trianel Klage diskutiert.
Einhellig war man der Meinung, dass sich das Risiko des Bauherrn
erheblich erhöht hat und das man nun mit einem gewissen Optimismus den
weiteren Verlauf des Verfahrens entgegen sehen kann.
Zum
Schluss der Veranstaltung luden die Sprecher der BI „Stoppt den
Landschaftsfraß“ Michael Krippes und Oliver Danne die Gäste zum
traditionellen Osterfeuer am Ostersonntag ab 18:00 Uhr auf die Wiese bei
Ingbert Kersebohm ein.
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+++PRESSEinformation+++
BUND
Oberverwaltungsgericht legt Begründung der Entscheidung vom 5. März vor:
Genehmigungsbescheid für Trianel-Kohlekraftwerk Lünen ist rechtswidrig
Düsseldorf, 25.03.2009
– „Der Genehmigungsbescheid für das Trianel Kraftwerk in Lünen ist
rechtswidrig“, so lautet das Credo der nun seitens des
Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vorgelegten schriftlichen
Begründung der Entscheidung vom 5. März. Die Frage ist nur: Darf der
BUND die vom Gericht festgestellten Rechtsverstöße gegen zwingende
Vorgaben der Naturschutzgesetze im Gerichtsverfahren geltend machen?
Nach deutschem Prozessrecht darf er das nicht, so dass auch für
rechtswidrig erkannte Genehmigungsbescheide gültig sind und ausgenutzt
werden dürfen. Jedenfalls soweit es um Vorhabensgenehmigungen für
umweltbelastende Großvorhaben geht, widerspricht dies nach Auffassung
des BUND aber internationalen und europarechtlichen Vorgaben.
Auf Antrag des BUND
hat das OVG daher einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof
erlassen, dessen Entscheidung dann für die deutschen Gerichte bindend
sein wird. Im Anschluss war es zu unterschiedlichen Interpretationen der
Entscheidung gekommen. Insbesondere Vertreter des Kraftwerksbetreibers
Trianel hatten verlauten lassen, ihre Rechtssicherheit sei durch die
Entscheidung gestärkt worden. Das Gegenteil ist der Fall.
Der 8. Senat des
Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zur
Klärung der Frage angerufen, ob Umweltorganisationen aufgrund
gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in einem Klageverfahren auch die
Verletzung der Vorschriften des Umweltrechts, die allein dem Schutz der
Allgemeinheit oder der Natur dienen, rügen können müssen. Wörtlich heißt
es in der schriftlichen Begründung: „Nach der Einschätzung des Senats
widersprechen die Regelungen in dem angefochtenen Bescheid derzeit
solchen Rechtsvorschriften. Sie verstoßen gegen innerstaatliche Vorgaben
des Naturschutzrechts, mit denen die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen … - FFH-Richtlinie – umgesetzt wird.“
Insbesondere sehen die Richter erhebliche Beeinträchtigungen der
seltenen stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
„Lippeaue“. Nach Auffassung des BUND ist dies eine „glasklare
Bestätigung der Rechtwidrigkeit des Genehmigungsbescheides“, die
keinerlei Interpretationsspielräume zulasse.
Dazu mahnen die
OVG-Richter im Hinblick auf die ebenfalls vom BUND gerügten Verstöße
gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegrundsatz, die
wasserrechtlichen Vorschriften und artenschutzrechtliche Bestimmungen
weitere Prüfungen an. Der BUND und die Bürgerinitiative
Kontra-Kohle-Kraftwerk e.V. (BI-KKK) sehen dem Fortgang des Verfahrens
nun mit großem Optimismus entgegen.
Hinweis: Die
schriftliche Entscheidungsbegründung des OVG (Az. 8 D 58/08 AK) finden
Sie als Download
hier
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OVG Münster
Datum:
05. März 2009
Uhrzeit: 14:15 Uhr

Im Kampf gegen Kohlekraftwerke und
andere Dreckschleudern hat der BUND und damit die BI-KKK e.V. gestern vor dem Oberverwaltungsgericht
in Münster einen großen Erfolg erzielt. Im Verfahren um das geplante Trianel-Kraftwerk in Lünen ist das Gericht der BUND-Argumentation gefolgt,
setzte das weitere Verfahren aus und legt die wesentliche Frage, inwieweit
das Klagerecht anerkannter Vereine durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz
europarechtswidrig eingeschränkt wird, dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg zur
Entscheidung vor.
Gleichzeitig bestätigte das Gericht wegen der unterlassenen
FFH-Verträglichkeitsprüfung und mangelhafter Immissionsprognosen die
Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheides.
Diese Gerichtsentscheidung ist von
zentraler Bedeutung für die gesamte Bundesrepublik und wird sich natürlich
auch auf die anderen anhängigen Kraftwerksklagen auswirken. Sie sollte uns
Mut machen, im Widerstand gegen solche schädlichen und überflüssigen
Vorhaben nicht nachzulassen. Im Gegenteil: Wir müssen jetzt weiter Dampf
machen!
Die offizielle Pressemitteilung des OVG Münster ...hier
Weitere Informationen zu dem Verfahren
siehe Pressemitteilungen
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1. Interkommunales Heimleuchten
ein
Riesenerfolg
Etwa
2.000 Menschen demonstrierten gestern in Lünen und Waltrop gegen den Bau neuer
Kohlekraftwerke in NRW. Mit einer Lichterkette entlang des Datteln
Hamm-Kanals unweit des Bauplatzes für das Trianel-Kohlekraftwerk
leuchteten die Demonstrationsteilnehmer/innen den Verantwortlichen in
Politik und Wirtschaft heim:
Wir wollen diese Klimakiller und
Dreckschleudern nicht!
Mit dabei waren nicht
nur Vertreter/innen von BUND und Bürgerinitiativen aus der
Emscher-Lippe-Region. Auch Aktivist/innen des Düsseldorfer
Aktionsbündnisses ASTR(H)EIN, der Duisburger und Krefelder
Bürgerinitiativen „Saubere Luft“ und NUV, der Klima-Allianz NRW und eine
Delegation aus dem emsländischen Dörpen war dabei. Die Politik war u.a.
vertreten durch die Landesvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Daniela
Schneckenburger.
Der stellvertretende
BUND-Bundesvorsitzende Klaus Brunsmeier rief dazu auf, im Widerstand gegen
die Kohlekraftwerke nicht locker zu lassen.
Bundesweit seien schon sechs
Klimakiller v.a. auch durch die massiven Bürgerproteste verhindert worden.
Der BUND-Landesverband
sieht in der Demonstration im Vorfeld der mündlichen Verhandlung der
BUND-Klage gegen das Trianel Kraftwerk am kommenden Donnerstag (OVG
Münster, 10.00 Uhr) ein deutliches Signal des Bürgerwillens. Dank der
moralischen Unterstützung gehen wir mit Optimismus in die Verhandlung.
Zentrale Ziele der BUND-Klage sind die Aufhebung des
Genehmigungsbescheides für das Kohlekraftwerk und die Bestätigung der
Europarechtswidrigkeit des Umweltrechtsbehelfsgesetzes. Letzteres schränkt
nach BUND-Auffassung das Klagerecht entgegen der europäischen
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie unzulässig ein.
Die Lüner
Bürgerinitiative BI-KKK e.V. wird die Gerichtsverhandlung in Münster vor Ort
mit einer Mahnwache begleiten.
Video: Protest mit Worten und Fackeln
Video: Der Kohlosaurus in Lünen
Einige
Bilder von dem Interkommunalen Heimleuchten gibt’s hier
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1. Interkommunales Heimleuchten
Am 01. März 2009 wird das 1.
Interkommunale Heimleuchten stattfinden.
Diese friedliche Großdemonstration, an der sich die BI-KKK e.V. und
weitere 14 Gruppen aus der Region beteiligen, richtet sich gegen die
"verfehlte Energiepolitik", auch in der Region.
Mit Fackeln und Kerzen "bewaffnet" sollen möglichst viele Menschen eine
Kette bilden um damit gegen den Bau von Kohlekraftwerken in Lünen und
Datteln zu protestieren und den dafür Verantwortlichen "heimzuleuchten".

!!! zum Lesen
bitte auf das Plakat klicken !!!
Schauplatz der Veranstaltung ist der
Datteln-Hamm-Kanal im Bereich zwischen Lünen und Waltrop, in Höhe der
Brücke "Im Knäppen":

Weitere Informationen können den aktuellen
Berichten auf unserer Homepage unter dem Button "Pressemitteilungen"
entnommen werden..
Info: Thomas Matthèe
Fon: 02306 / 78 20 85
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Tessiner Trianel-Beteiligung im Schweizer Fernsehen
Ende Januar 09. reiste ein Team des Schweizer
Fernsehsenders rtsi in Lünen an um vor Ort Stimmungen und Meinungen zu
dem geplanten Bau des Trianel-Kohlekraftwerks und der finanziellen
Beteilung des Schweizer Unternehmens EAT aufzunehmen. Der aus dem Besuch
resultierende 30-minütige Film wurde am 26.02.09. im Schweizer Fernsehen
ausgestrahlt.
Das Trianelprojekt ist auch in der Schweiz
umstritten. Da es sich bei der Beteiligungsgesellschaft EAT um ein "kantonales" Unternehmen handelt, und
als solches im Besitz der öffentlichen Hand ist, wurde die
Kantonsregierung durch lokale Gruppen wie Greenpeace Tessin etc. aufgefordert, die Beteiligung aus
ökologischen Gründen zu stoppen.
Nach Aussage des TV-Redakteurs, Paolo Bertossa,
wird das Kantons-Parlament im Frühjahr 2009 eine endgültige Entscheidung
treffen.
Ein Video-Stream des Berichts ist hier zu sehen.
Für die Wiedergabe ist der
Real-Player auf dem PC erforderlich.
Der Kommentar zu dem Bericht ist in
italienischer Sprache verfasst. Falls uns jemand eine Übersetzung ins
Deutsche geben könnte, wären wir sehr dankbar.
info@kontra-kohle-kraftwerk.de
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Gästebuch
Leider wurde unser Gästebuch in den
vergangenen Wochen verstärkt durch anonyme und nicht zielführende
Einträge missbraucht.
Wir mussten leider daraus die Konsequenz
ableiten den Zugang zu dem Gästebuch zu sperren.
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Klage gegen geplantes
Trianel-Kohlekraftwerk eingereicht
Der nordrhein-westfälische Landesverband des
Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Montag beim
Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen das geplante
Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen den von der
Bezirksregierung Arnsberg am 6. Mai erlassenen Vorbescheid und die 1.
Teilgenehmigung für das im Lüner Stummhafen projektierte 750
Megawatt-Kraftwerk. Unterstützt wird die Klage von der Bürgerinitiative
Kontra Kohle Kraftwerk (BI-KKK e.V.). Mit der Klage wird nunmehr
eine gerichtliche Überprüfung des Genehmigungsbescheides eingeleitet.
Der BUND und die BI äußerten
sich zuversichtlich, dass die Rechtswidrigkeit der Kraftwerksplanung
festgestellt und das Vorhaben aufgegeben wird. Der Klage kommt zwar keine
aufschiebende Wirkung zu, sollte Trianel indessen mit Baumaßnahmen
beginnen, erfolgt dies vollumfänglich auf eigenes Risiko und ohne jede
Rechtssicherheit vor einer späteren Abrisspflicht.
In die gemeinsam vom BUND und der BI-KKK
e.V. erstellte Pressemitteilung können Sie hier einsehen:
Pressemitteilung
Die Bürgerinitiative BI-KKK e.V. hat
folgendes Spendenkonto eingerichtet und bittet die Befürworter der Klage
auch um finanzielle Unterstützung:
Spendenkonto
Stichwort: Klage
Kontoinhaber: BI-KKK e.V.
BLZ:
440 800 50 (Dresdner Bank)
Kto.:
0374 094 802
______________________________________________________
Pressekonferenz
" Emissionen und Immissionen in Lünen "
Zu diesem Thema fand am 03. Juni 2008 eine
Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der Kleingartenanlage "Achenbach"
in Lünen-Brambauer statt. Die Veranstaltung wurde initiiert von
BI - "Stoppt den Landschaftsfraß"
BI - Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
Arbeitskreis für Umwelt und Heimat e.V.
Lüner Ärzte-Initiative
Die dort aufgeführten offiziellen Daten und
Fakten zur Umweltsituation in Lünen können Sie hier der während der
Veranstaltung gezeigten Folien-Präsentation entnehmen:
Folien - Präsentation:
Schadstoffe in Lünen
(aktualisiert: 02.09.08.)
TOP 100 Unternehmen der Emissionen
LANUV - Staubniederschlag - Lünen bis 2007
(folgt, wird vom LANUV nachgereicht)
Alle Werte mit Diagramm
Ps.: Siehe hierzu auch "Pressemitteilungen"
vom 05.06.2008
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Spendenaufruf
der Ärzteinitiative an die Kollegenschaft
In einem
Spendenbrief bitten Herr Dr. med. dent. Ulrich Böhmer und Herr Dr. med. Karl Kluge
ihre in der Lüner Ärzteinitiative gegen den Bau des
geplanten Trianel-Kohlekraftwerks zusammengeschlossenen Kolleginnen und
Kollegen, mit einer Spende an die
BI-KKK e.V. deren Klage gegen das Bauvorhaben zu unterstützen.
Spendenkonto
Stichwort: Klage
Kontoinhaber: BI-KKK e.V.
BLZ:
440 800 50 (Dresdner Bank)
Kto.:
0374 094 802
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"Mit Altpapier gegen das Kraftwerk"
Unbeirrt von dem Teilerfolg für das
Trianel-Kraftwerk bereitet sich die Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle
Kraftwerk mit einer ungewöhnlichen Aktion auf diverse Klagen vor: Sie
sammelt Altpapier zur Finanzierung ihrer Vorhaben und plant Großes-
Aktionen, die mindestens so groß sind wie das 1.
Lüner Heimleuchten.
(WAZ, 07.05.2008)
So hat die BI-KKK eine Sammelaktion
gestartet und will bis zum 24. Dezember 2008 Altpapier sammeln und
meistbietend an Verwerter verkaufen, um damit die zu erwartenden Klagen
gegen das Kohlekraftwerksprojekt finanziell unterstützen zu können.
Zu diesem Zweck sind bereits an folgenden
Stellen Container aufgestellt worden in die das Altpapier entsorgt
werden kann:

Lünen - Brambauer:
Ingbert
Kersebohm, Im Siepen 3, 44536 Lünen;
Alfred Wiese, Im Siepen 4, 44536 Lünen;
Norbert Domsalla, Hasenweg 2, 44536 Lünen
Lünen - Alstedde:
Erika Roß, Am Flachskamp 24
Lünen - Gahmen:
Kirchengemeinde Preußen, Kümper Heide 4, 44532 Lünen;
Familie Spanka, Bernhard-Falk-Str. 10, 44532 Lünen
Lünen - Wethmar Mark:
Fa. Ecotherm,
Herbert Fehrensen, Willi-Melchers-Str. 14, 44534 Lünen
Lünen - Brusenkamp I:
Harald Seiling,
Bruckner Str. 81, 44534 Lünen
Waltrop:
Fa. Heinrich
Franzgrote, Land‑ und Gartentechnik, Am Schwarzbach 32, 45731 Waltrop
Dortmund:
Gerhard und Karin
Niemeyer, Tettenbachstr. 30, 44329 Dortmund (Hostedde)
Die BI-KKK bittet alle Bürger Lünens
und der umliegenden Städte und Gemeinden, sich an dieser Aktion zu
beteiligen und ihr Altpapier in die Container zu entsorgen.
!!! Wichtig !!!
Der Erlös aus dieser Aktion richtet sich dem
Gewicht des Altpapiers, leider nicht nach dem Volumen. So ist es
anzustreben, möglichst viele zu entsorgende Bücher (auch Telefonbücher),
Illustrierte, Kataloge etc. in die Container zu werfen. Es ist wünschenswert, dass
uns Unternehmen ihr Altpapier komplett, oder auch nur vorübergehend zur
Verfügung stellen. Achten Sie bitte auch auf Hinweise, ob in Ihrem
Umkreis evtl. Haushaltauflösungen zu erwarten sind, bei denen größere
Mengen von Büchern und weiteres Altpapier zu erwarten sind.
Ansprechpartner: Ingbert Kersebohm ( Tel.
02306 / 24775 )
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Vorbescheid und 1. Teilgenehmigung
Am 06.05.2008 wurde von der
"Bezirksregierung Arnsberg" ein Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung
für den in Lünen geplanten Bau eines Steinkohlekraftwerks durch die
"Trianel Power-Projektgesellschaft Kohlekraftwerk mbH & Co. KG (TPK)"
bekannt gegeben.
Die Unterlagen (in schriftlicher Form)
wurden daraufhin durch die BI-KKK und weitere Einwender von der
Bezirksregierung Arnsberg angefordert.
Nach Erhalt der Unterlagen und deren Prüfung
wird die BI-KKK Stellung nehmen.
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Klage-Allianz gegen Klimakiller
In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 24. April
2008 haben die Bürgerinitiative BI-KKK und der
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) bekannt gegeben,
dass sie im Rahmen einer Klage-Allianz die Vorbereitungen getroffen
haben, das geplante Trianel Kohle Kraftwerk in Lünen juristisch zu
stoppen.

Wortlaut der
Pressemitteilung:
Lünen,
24.04.2008. Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
(Bl-KKK e.V.) haben eine Klage-Allianz zur Verhinderung des geplanten
TRIANEL-Steinkohlekraftwerks in Lünen geschmiedet. BUND und
Bürgerinitiative kündigten heute an, alle Vorbereitungen getroffen zu
haben, um das umstrittene Kraftwerk im Falle einer Genehmigung juristisch
zu stoppen. Da dem BUND ein weiter gehendes Klagerecht zusteht, wurde
formal eine enge Kooperation zur Unterstützung einer Verbandsklage
besiegelt. BUND und Bürgerinitiative rufen die betroffene Bevölkerung dazu
auf, die absehbare Klage zu unterstützen, um das „klimaschutzpolitisch
verheerende Kraftwerksprojekt mit seinen fatalen Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt“ zu verhindern. Käme das Kraftwerk, würde die
Atmosphäre mit bis zu 5,7 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid
zusätzlich belastet. Die Gesundheit der Menschen in Lünen und Umgebung
würde außerdem durch gesundheitsschädliche Feinstäube und Schwermetalle
gefährdet.
Darüber hinaus halten die
Umweitschützer das Kraftwerk für energiepolitisch überflüssig. „Die von
vielen Kraftwerksplanern behauptete angebliche Stromlücke existiert
nicht,“ sagte der stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Klaus
Brunsmeier. „Diese Behauptung ist unseriöse Panikmache. Hier geht es
allein um Profitinteressen.“ Der BUND-Bundesverband kündigte an, die
mögliche Klage gegen das Lüner Kraftwerk wegen ihrer bundespolitischen
Bedeutung nach Kräften zu unterstützen. Auch setzt sich der BUND für ein
Neubauverbot für Kohlekraftwerke ein. Die Sicherung der Stromversorgung
ist nach BUND-Auffassung auch bei einem Festhalten am Atomausstieg und
ohne neue Kohlekraftwerke möglich. Die Umweltschützer setzen dabei auf den
Ausbau der erneuerbaren Energien, die klimafreundliche
Kraft-Wärme-Kopplung und flexible Gaskraftwerke. Zentrale Voraussetzung
sei ferner, dass der Stromverbrauch in den nächsten Jahren deutlich
reduziert wird.
Für den BUND verbietet
sich angesichts der zentralen Rolle Nordrhein-Westfalens beim Klimaschutz
der Bau neuer Kohlekraftwerke. „Schon jetzt ist NRW für 44% aller vom
Emissionshandel erfassten Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich. Werden
die 10 in NRW geplanten neuen Kohlekraftwerke realisiert, werden netto
zusätzlich 25 Millionen Tonnen des Klimakillers CO2 in die Luft
geblasen. Unser Land würde sich damit endgültig vom Klimaschutz
verabschieden,“ betonte Friedrich Ostendorff, stellvertretender
BUND-Landesvorsitzender. Das Ruhrgebiet zwischen Krefeld und Hamm sei
dabei der zentrale Ort der klimapolitischen Auseinandersetzung, da allein
hier bis zu sieben Klimakillerkraftwerke auf Steinkohlebasis geplant
seien. Gegen die Kraftwerke Herne (Evonik} und Datteln (E.On) ist der BUND
bereits vor Gericht gezogen.
Im Falle Lünen besonders
perfide sei, dass das Kohlekraftwerk ausgerechnet auf einem im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Vorranggebiet für Windkraftanlagen
errichtet werden soll.
BUND und BI ‑ KKK halten
das TRIANEL-Kraftwerk auch wegen der hohen Vorbelastung im Raum Lünen für
nicht genehmigungsfähig. Thomas Matthée, Sprecher der BI - Kontra Kohle
Kraftwerk: „Es kann nicht angehen, dass die hiesige Bevölkerung
zusätzlichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Luftschadstoffe
ausgesetzt werden soll, während sich die Anteilseigner an dem Kraftwerk
aus der eigenen lokalen Verantwortung davonstehlen.“ Für „hochgradig
risikoreich“ halten die Kraftwerksgegner insbesondere auch die Pläne, die
durch den Verbrennungsprozess der Kohle entstehenden Rauchgase nicht, wie
herkömmlich, über einen Schornstein, sondern über einen Kühlturm
abzuführen.
Aber auch Gründe des
Natur- und Gewässerschutzes sprächen gegen eine Kraftwerksgenehmigung.
Heinz-Georg Beyer, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Unna, beklagt die
Verletzung europäischer Richtlinien: „Die Lippe ist als Natura 2000-Gebiet
ausgewiesen und fällt somit unter den höchsten Europäischen
Naturschutzstatus. Dazu entspricht der Salzgehalt der Lippe bereits jetzt
schon nicht den strengen EU-Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Durch den
Bau des Kraftwerkes und die zusätzlichen Schadstoff- und Wärmefrachten
würde die Lippe weiter rechtswidrig beeinträchtigt.“
Die Klage-Allianz aus
BUND und Bürgerinitiative blickt einer möglichen gerichtlichen
Auseinandersetzung wegen der zahlreichen Verstöße gegen gesetzliche
Bestimmungen daher mit großem Optimismus entgegen.
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!!!
Spendenaufruf !!!

Sehr geehrte Mitglieder, Freunde und Förderer,
am 13.02.2008 fand die
Gründungsversammlung der Bürgerinitiative Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
(BI-KKK e.V.) statt. Diese Neugründung als eingetragener Verein ist
erforderlich geworden, um auf den in Kürze zu erwartenden Bescheid der
Bezirksregierung Arnsberg zum TRIANEL-Kraftwerk schnell und angemessen
reagieren zu können und das Haftungsrisiko auf das Vereinsvermögen zu
begrenzen. In der Gründungsversammlung haben sich die Mitglieder der BI -
Kontra Kohle Kraftwerk e.V. für das Weiterkämpfen entschieden.
Nach dem neuen
Entbürokratisierungsgesetz der Landesregierung sind Widersprüche nicht
mehr möglich; es bleibt also nur das Rechtsmittel der Klage. Dies
bedeutet, dass binnen vier Wochen nach dem Zugang eines positiven
Bescheides aus Arnsberg eine Klage eingereicht werden muss.
Um die Ansatzmöglichkeiten
für eine Klage zu prüfen, wird es notwendig, sich vorab rechtlich beraten
zu lassen – und schon das kostet Geld.
Die BI kann nicht selbst als
Kläger auftreten, sondern muss einen klageberechtigten Partner
hinzunehmen. Wir befinden uns in Gesprächen mit verschiedenen möglichen
Partnern, aber auch diese sind finanziell nicht auf Rosen gebettet.
Unsere Bitte an Sie:
Unterstützen Sie das gemeinsame Anliegen eines großen Teiles der Bürger
Lünens mit einer Spende!
Eine steuerlich abzugsfähige
Spendenquittung erhalten Sie umgehend zugesandt, wenn Sie als
Verwendungszweck „Spende“ angeben.
Sie erinnern sich: Der Rat
der Stadt Lünen hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP den Verkauf des
Grundstücks am Stumm-Hafen und bauplanungsrechtliche Ausnahmeregelungen
beschlossen und dadurch dem Bau des TRIANEL-Kraftwerks grünes Licht
gegeben.
Die
möglichen negativen Folgen für unsere Stadt, wie z.B.
Ø
weitere Luftbelastungen durch
die Emission von Schwermetallen, Stäuben und Säure-Aerosolen auf Lünen und
seine Nachbarn;
Ø
die Zerstörung des
Mühlenbachtales durch eine weitere Stromtrasse mit 35 zusätzlichen
Strommasten;
Ø
der Imageverlust als Wohnort und
damit auch
Ø
Wertverluste für Haus- und
Wohnungseigentümer
werden von den Verantwortlichen ignoriert.
Welche wirtschaftlichen
Risiken auf die Stadt Lünen durch die Beteiligung der Stadtwerke an
TRIANEL noch zukommen können, bleibt völlig offen.
EVONIK-STEAG hat den
Kohlekraftwerksblock Herne 5 wegen der wirtschaftlichen bzw. zur Zeit
unwirtschaftlichen Voraussetzungen gestoppt.
Kann nur EVONIK-STEAG
rechnen?
Seit dem 28.02.2008 wissen
wir, dass das TRIANEL-Kraftwerk mit 1.394 Milliarden Euro „nur“
250 Millionen Euro preisgünstiger ist als das gestoppte Kraftwerk in
Herne. Gegenüber der anfänglichen Bausumme aus Anfang 2007 von
750 Millionen Euro ist dies eine Verteuerung um 86%.
Wie kann es zu einer solchen
Preissteigerung kommen, wenn doch angeblich ein „Pauschalfestpreis“ mit
dem Anlagenbauer vereinbart worden ist?
Es gibt viele Knackpunkte,
die geklärt werden müssen, finden Sie nicht auch?
Deshalb: Helfen Sie mit
Ihrer Spende, damit die gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Spende die folgende Bankverbindung:
Dresdner Bank Lünen
BLZ: 440 800 50
Kto.: 0374 094 802
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
der
Vorstand der BI-KKK e.V.
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4. Mitgliederversammlung
Anlässlich der 4 Mitgliederversammlung am
13.02.08. wurde die Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle Kraftwerk durch
einen Beschluss der Versammlung aufgelöst. Anschließend wurde der Verein
BI - Kontra Kohle Kraftwerk e.V. gegründet.
Der Vorstand des Vereins wurde um die
Position eines stellv. Vorsitzenden reduziert. Hr. Jörg Wilhelm stand
einer Wahl nicht zur Verfügung. Ansonsten hat sich die personelle
Besetzung des Vorstands nicht verändert.
Bis zur Erledigung aller notwendigen
Formalitäten gilt für den Verein die Bezeichnung
BI - Kontra Kohle Kraftwerk e.V.
oder
BI-KKK e.V.
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Energiekonzept der Stadt Lünen
Die Bürgerinitiative BI-KKK hatte bereits im
Jahr 2007 angeregt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen an der
Erarbeitung eines nachhaltigen Energiekonzepts für die Stadt Lünen
mitzuwirken.
Die Aktivitäten, bzw. den Dialog mit dem
Bürgermeister (BM) / Stadtwerke Lünen GmbH zu diesem Thema können Sie wie folgt chronologisch
nachvollziehen:
Schreiben der BI-KKK vom 07.07.07. an die Stadtwerke Lünen GmbH
Schreiben der Stadtwerke Lünen GmbH vom 10.07.07. an die BI-KKK
Schreiben der BI-KKK vom 07.07.07. an den BM
Schreiben der BI-KKK vom 26.09.07.an den BM
Schreiben des BM vom 28.09.07 an die BI-KKK
Schreiben der BI-KKK vom 07.10.07. an den BM
Schreiben des BM vom 13.11.07. an die BI-KKK
Vorschlag der
BI-KKK zum Energiekonzept der Stadt Lünen
Schreiben des BM vom 25.01.08. an die BI-KKK
Schreiben der BI-KKK vom 07.02.08. an die Presse
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Antrag auf Bürgerentscheid
" Offener Brief an den Bürgermeister und
die Mitglieder des Rats der Stadt Lünen "
Die Mitglieder der Bürgerininitiave BI -
Kontra Kohle Kraftwerk und zahlreiche weitere Einwender gegen die
geplanten Kohlekraftwerke nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass zwischen
dem Rat und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lünen in der
Kraftwerksfrage eine immer tiefer gehende Kluft entsteht. Sie fühlen
sich in dieser Angelegenheit nicht richtig vom Rat vertreten.
Für die vielen mehr als nur "ausreichend"
informierten Kritiker ist z.B. die Aussage der beiden großen, im Rat
vertretenen Fraktionen, nicht nachvollziehbar, dass das geplante Trianel
Kraftwerk "gut" sei und dessen Realisierung deshalb von ihnen begrüßt
wird, das in Wurfweite davon entfernt geplante Evonik-Steag Kraftwerk
jedoch "böse" sei und deshalb von ihnen abgelehnt wird.
Und dies vor dem Hintergrund, dass beide
Kohlekraftwerke nahezu gleichwertig die Lüner Bevölkerung und Umwelt
belasten würden.
Um die sich zuspitzende Konfrontation
zwischen dem Rat der Stadt Lünen und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu
beenden, wird an den Rat der Stadt die Bitte gerichtet, die endgültige
Entscheidung über die Errichtung und den Betrieb weiterer
Kohlekraftwerke in Lünen an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines
freiwilligen Bürgerentscheids zurück zu geben.
Den genauen Wortlaut des Antrags können Sie
hier entnehmen:
Bürgerantrag zur
Durchführung eines freiwilligen Bürgerentscheids
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Resümee der Veranstaltung " Bürger informieren
Bürger "
Die Informationsveranstaltung " Bürger
informieren Bürger " wird von allen Seiten als voller Erfolg gelobt !
Knapp 500 Interessierte ließen es sich trotz
widriger Witterungsverhältnisse nicht nehmen, sich über den aktuellen
Stand der geplanten Kohlekraftwerks-Projekte zu informieren.
Obwohl im Vorfeld der Veranstaltung die
lokale und die überregionale Presse ihr Erscheinen, sowie das WDR -
Fernsehen eine Live-Übertragung aus dem Hansesaal angekündigt hatten,
waren leider der Bürgermeister und die Vertreter der in Lünen führenden
Ratsfraktionen nicht erschienen um ihr, nach eigenen Angaben ausreichendes Wissen,
falls erforderlich, zu aktualisieren...
Aus Gründen der Objektivität wird an dieser
Stelle kommentarlos auf die Berichterstattung der öffentlichen Presse
verwiesen, die Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik
"Pressemitteilungen" verfolgen können.
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" Herzlich willkommen "
Alle Bürger Lünens und Umgebung sind eingeladen
Der
Bürgermeister und alle Mitglieder des Rats der Stadt Lünen erhielten
zusätzlich folgende
Einladung

Bürger
informieren Bürger
Lünen
im Kraftwerksrausch ?
Veranstaltung der
Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle Kraftwerk und anderer
Einwender für alle Bürger
Lünens und Umgebung
- am Dienstag, 13. November 2007,
19.30 Uhr, Hansesaal Lünen -
Diese
Fragen werden beantwortet bzw. thematisiert:
Aktueller Sachstand:
Es geht um die Kohlekraftwerksvorhaben der Trianel und der Evonik Steag –
wie sieht der aktuelle Sachstand aus? Können die Kohlekraftwerke noch verhindert werden? Welches Fazit folgt aus dem Erörterungstermin?
Gesundheitsbelastungen:
Welche Gesundheitsbelastungen wären durch die geplanten Kohlekraftwerke
der Trianel und der Evonik Steag zu befürchten? Welche Personengruppen
sind gesundheitlich am meisten gefährdet?
Landschaftsbild:
Wie sieht unser Lünen im Jahr 2012 aus - von „Lünen an der Lippe“ zu
„Lünen am Kohlekraftwerkspark“?
Vermögensverluste:
Kommt es
zu Vermögensverlusten für Haus- und Grundstückseigentümer?
Zwingender
Handlungsbedarf:
Warum müssen unsere Kommunalpolitiker und Ratsvertreter sowie der
Bürgermeister die Kraftwerksvorhaben nochmals bewerten? Warum werden über
12.000 Bürgerinnen und Bürger ignoriert?
- - -
- - - - - - - - - -
- - - -
Die
Moderation der Veranstaltung übernimmt
Pfarrer Ulrich klink.
Der "Aktuelle
Sachstand" wird von Herrn Prof. Dr. Johannes
Hofnagel in Kooperation mit Herrn
Ulrich Brötz erläutert.
Herr Michael Steinbrecher wird durch
die Themen "Gesundheitsbelastung" und "Landschaftsbild"
führen.
Zu den zu
erwartenden "Vermögensverlusten" wird Herr
Dr. Matthias Laarmann in seiner Funktion als Vorsitzender des
"Verband Wohneigentum Westfalen-Lippe e.V., Kreisverband Lünen-Selm e.V." Stellung nehmen.
Den aus der
Situation heraus erforderlichen "Zwingenden Handlungsbedarf"
mit Blick in die Zukunft wird wiederum Herr
Prof. Dr. Johannes Hofnagel thematisieren.
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Raumordnungsverfahren
" Offener Brief an den NRW-Ministerpräsidenten und
die zuständigen Fachminister "
In dem "offenen Brief" wird der
Ministerpräsident des Landes NRW und seine zuständigen Minister von der
BI-KKK und zahlreichen Einwendern aufgefordert, die Planungen für die
Errichtung weiterer Kohle-Kraftwerke in der Region zu stoppen und
zunächst ein Raumordnungsverfahren einzuleiten.
Der
"offene Brief" inkl. Anlage_1
kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
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Unterschriften
aktuelle Anzahl
der Unterschriften gegen das geplante Trianel - Kohle Kraftwerk
12.314
Stand:
30. Januar 2012
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Offener Brief
" An den Bürgermeister
und die Mitglieder des Rats der Stadt Lünen "
In diesem
"offenen Brief", der von der Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle Kraftwerk
und Herrn Prof. Dr. Johannes Hofnagel (stellvertretend für zahlreiche
Einwender) ausgearbeitet worden ist, werden die politischen Entscheider
der Stadt Lünen aufgefordert, eine erneute Bewertung der beiden
Kohlekraftwerksvorhaben von TRIANEL und STEAG (jetzt EVONIK) vorzunehmen
und bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Neuansetzung des
Erörterungstermins zum TRIANEL-Vorhaben zu verlangen.
Der "offene Brief" ist hier in voller Länge als PDF hinterlegt
und kann eingesehen und ausgedruckt werden
______________________________________________________
irrelevant
x irrelevant =
relevant ?
Fazit
Erörterungstermin zum
TRIANEL - Kraftwerk
„Das war eine Punktlandung, wir hatten 8
Tage angesetzt“. Diese Feststellung des Verhandlungsleiters der
Bezirksregierung Arnsberg, Herrn Tillmann, trifft zumindest auf den
zeitlichen Ablauf des Erörterungstermins zu.
Inhaltlich ist dem aus Sicht der BI-KKK und
auch anderer Einwänder in keiner Weise zuzustimmen. Die Veranstaltung hat
nämlich eher mehr Fragen und Unstimmigkeiten aufgeworfen als beantwortet.
Zu einem gravierenden und zentralen
Problempunkt wurde dabei die kurzfristig zu Beginn des Termins von der
Antragstellerin vorgelegte „Ergänzung zur Immissionsprognose“, die
wiederum im Verlauf der Verhandlung stillschweigend verändert wurde. Der
Verlierer dieser Ergänzung ist zweifelsfrei der Lüner Ortsteil Alstedde,
der aufgrund der geänderten Kühlturmabmessungen schwerpunktmäßig mit den
zu erwartenden Immissionen belastet wird.
Berechtigte Einwände und Anträge hierzu,
und auch zu anderen Themen, wurden von der Bezirksregierung Arnsberg
nahezu ausnahmslos abgelehnt bzw. ins Protokoll übernommen, um zu einem
späteren Zeitpunkt im Genehmigungsverfahren beschieden zu werden.
Erst in den letzten Verhandlungstagen kam
andeutungsweise der Eindruck auf, dass sich die Vertreter der
Bezirksregierung Arnsberg nicht völlig den Argumenten der Einwänder
verschließen konnten.
Insgesamt wurde das Gefühl bestätigt, das
u.a. durch die Äußerung des Regierungspräsidenten Helmut Diegel anläßlich
eines Besuches beim Ältestenrat der Stadt Lünen am 01.06.2007 entstanden
war, nämlich dass aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg „die Chancen für
ein neues Kraftwerk gut ständen, soweit der Rat dies wolle“.
Die durch den Erörterungstermin erneut
verursachte Diskussion über den geplanten Bau des Trianel - Kohle
Kraftwerks wird jetzt allerdings in der Öffentlichkeit kritischer und
nachdenklicher geführt als es vorher der Fall war.
______________________________________________________
" Kraftwerks - Angst "
(Video, WMV,
5MB)
Mitschnitt eines von
RTL am 10. Juli 2007 gesendeten Beitrages zur
Umweltsituation in Lünen.
In dem Bericht nehmen
der Kinderarzt, Herr Dr. Karl Kluge, die Mutter, Frau Kerstin Koch to Krax,
der Vorsitzende der Bürgerinitiative BI - Kontra Kohle Kraftwerk, Herr
Thomas Matthée, der Chefplaner der Stadt Lünen, Herr Jürgen Evert und der
MdL des Bündnis 90/Die Grünen NRW, Herr Reiner Priggen, Stellung zu der
aktuellen Umweltbelastung durch die Industrie bzw. zu dem geplanten Bau
eines weiteren Kohle Kraftwerkes in Lünen.
______________________________________________________
"Kraftwerks - Folgen"
(Video, WMV,
2,7MB)
Mitschnitt eines Beitrags
der "WDR Lokalzeit Dortmund" zur Situation der Umweltbelastung durch das
Kohle Kraftwerk in Recklinghausen-Süd
______________________________________________________

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitstreiter/Innen -
Heute - 16.06.07 - haben uns am Infostand viele Bürger gefragt, wie es denn nun weiter geht und was man jetzt überhaupt noch tun kann, viele waren sehr enttäuscht, dass die Stadt die Bürger nicht so gehört hat, wie sie es sich gewünscht hätten. Das Ergebnis der Ratssitzung war ja leider absehbar und ist für uns kein Grund, aufzugeben. Wir kämpfen und sammeln weiter bis zum 28. August. Dort wartet die nächste große Hürde, der Erörterungstermin, auf uns. Wir sammeln weiter Unterschriften um zu zeigen, dass wir keine Minderheit sind, die man einfach vernachlässigen kann.
Helfen auch Sie uns weiterhin und geben sie die Hoffnung nicht auf -
vielleicht finden sich noch Alternativen für Lünen, mit denen die Mehrzahl der Bürger gut leben können!
Wir möchten uns ausdrücklich bedanken, für die vielen Stimmen der Bürger, die heute auf uns zugekommen sind und uns zugesprochen haben und die bestätigt haben, dass es wichtig und richtig ist, weiter zu machen!

____________________nach oben
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Der chemische Versuch vor dem Rathaus am
14.06.2007 -
zum Nachweis, wie schnell Säure entsteht, wenn sich
Schwefeldämpfe mit Wasser verbinden, was im Kühlturm des Trianel Kraftwerks der Fall sein wird - in Bildern (Zur Erläuterung/Vergrößerung anklicken) :
    
Für die Entscheidung der Ratsmitglieder hat der Versuch leider nichts mehr gebracht - sie stand zu fest, und das seit langer Zeit. Auch der Einwohnerantrag und die vielen tausend Unterschriften konnten nichts an der Zustimmung des Rates (abgesehen von den Stimmen der Grünen und der UWG) ändern.
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BUND und BI gemeinsam gegen Trianel Kraftwerk
in Lünen
Auf einem
Strategietreffen in Lünen verabredeten Vertreter der BI Kontra-Kohle-Kraftwerk
und Fachleute des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der BUND-Kreisgruppe Unna
eine enge Kooperation. BUND und BI waren sich darin einig, die Kräfte zu
bündeln und gemeinsam alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass Trianel
Kohlekraftwerk in Lünen zu verhindern. Der
BUND hatte seine
Stellungnahme zu dem Kraftwerksvorhaben
fristgerecht zum 30. Mai 2007 bei der Bezirksregierung Arnsberg
eingereicht.
Nach Ansicht der Experten zeichen sich
durch das bisherige Genehmigungs-verfahren zahlreiche Angriffspunkte für
eine erfolgreiche Klage gegen eine Kraftwerksgenehmigung
ab. Besonders kritikwürdig seien die unvollständige
Öffentlichkeitsbeteilung durch die begrenzte Auslegung der
Antragsunterlagen, die rechtsfehlerhafte
Umweltverträglichkeits-Untersuchung (UVU) und gravierende Versäumnisse
bei der Berechnung der kraftwerksbedingten
Schadstoffe.
Insbesondere die geplante Ableitung der
schadstoffbefrachteten Rauchgase durch den Kühlturm stößt auf Kritik.
Durch die unvermeidliche Aerosolbildung könnten Umweltgifte nicht
wirkungsvoller verteilt werden, so die Kritik. Auch die Ableitung des
schadstoffbefrachteten Abwassers aus dem
Kraftwerksbetrieb in die Lippe sei im höchsten Maße problematisch.
BUND und BI KKK halten das Trianel
Kraftwerk auch wegen der hohen
Vorbelastung im Lünener Raum für nicht genehmigungsfähig. Es könne
außerdem nicht angehen, dass die hiesige Bevölkerung zusätzlichen
gesundheitlichen Gefährdungen durch Feinstaub und Schwermetalle ausgesetzt
würde, während sich die Anteileigner an dem
Kraftwerk aus der eigenen lokalen Verantwortung davonstehlen
würden.
Dass die Errichtung eines
Kohlekraftwerkes - dazu noch ohne
Kraftwärmekopplung - im Hinblick auf die CO2-Problematik und den bereits
begonnenen Klimawandel ein unvertretbarer Anachronismus ist, steht für die
Umweltschutzverbände außer Frage.
BUND und BI KKK appellieren an die
Kraftwerksbetreiber, den Antrag auf
Genehmigung dieser „klimaschutzpolitisch unverantwortlichen
Dreckschleuder“ zurückzuziehen und stattdessen in umweltfreundliche
Alternativen zu investieren. Gleichzeitig kündigten die Umweltschützer an,
das weitere Genehmigungsverfahren auch weiterhin kritisch zu begleiten und
wenn nötig auch für eine Klage gewappnet zu sein.
Mehr Infos:
______________________________________________________
Bundesumweltminister, Sigmar
Gabriel, empfängt Vertreter der BI - Kontra Kohle Kraftwerk
Am 08.06.07. besuchte Herr
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, auf Einladung der Remondis AG & CO. KG die Stadt Lünen.
Durch die Aktivität der BI - Kontra Kohle Kraftwerk konnte kurzfristig ein
Gesprächstermin mit ihm vereinbart werden. Aus der von Herrn Dr.
Wiefelspütz angekündigten Gesprächsdauer von 5 Minuten entwickelte sich
ein intensiver Meinungsaustausch von ca. 20 Minuten. Dabei bot Hr. Gabriel
den Vertretern der BI-KKK an, ihnen einen Experten aus seinem Hause zur
Klärung offener Fragen zu schicken. Dieses Angebot wurde gerne angenommen.

Zum Ende des Gesprächs
überreichte der Vorsitzende der BI-KKK, Hr. Thomas Matthée, eine
Resolution an den Bundesumweltminister.
Resolution
Weitere Momentaufnahmen zu
dem Gesprächstermin:
Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Bild 7
_______________________nach oben
____________________________________
Ansichten des
geplanten Trianel - Kraftwerkes
Fotomontage zur
realistischen Darstellung der Größenverhältnisse des geplanten TRIANEL Kohle
Kraftwerks und seiner Umgebung aus Sicht der Straße "Mühlenkolk" in
Lünen-Alstedde

Darstellung
aus der Sicht:
Alstedder
Str.
_____________________nach oben
______________________________
Übergabe des
Einwohnerantrages
Am 29. Mai 2007
sind 5416 Unterschriften des Einwohnerantrages als
" 1. Rate " an den Bürgermeister, Herrn Stodollick,
übergeben worden.
Zur Übergabe
waren neben den ca. 70 Interessierten, Mitglieder der BI-KKK und
weitere Bürger, die gesamte lokale Presse und auch der WDR-Hörfunk und
das WDR-Fernsehen erschienen.
Die eigentliche
Übergabe ging sehr schnell. Herr Stodollick sagte lediglich, dass die
Verwaltung jetzt zu prüfen habe, ob der Einwohnerantrag zulässig sei.
Falls ja, würde sich die Stadt Lünen bemühen, ihn am 14.06.07 zu
beraten.

Hintergrund:
Am 12., 13., 14.06.07 sollten ohnehin Ausschuss- bzw. Ratssitzungen zum
Thema Trianel-Kohle Kraftwerk stattfinden. Es steht ja noch aus, das förmliche
FNP-Änderungsverfahren einzuleiten. Im zzt. rechtskräftigen FNP ist die
betr. Fläche des Stummhafens als "Windenergie-Vorranggebiet"
ausgewiesen. Diese Darstellung deckt sich nicht mit dem Bebauungsplan Nr.
80 "Stummhafen".
_____________________nach oben
______________________________
" offenener Brief
" an den Bürgermeister
Während der
Podiumsdiskussion im Rahmen der durch den Bürgermeister, Hr. Stodollick initiierten Informationsveranstaltung am 15.05.2007 zum
geplanten Bau eines weiteren Kohle Kraftwerkes in Lünen sind leider viele
Fragen unbeantwortet geblieben. Diese Fragen sind in einem "Katalog
der offenen Fragen" zusammenfasst und ihm am 21. Mai 2007 mit der Bitte um Beantwortung
übergeben worden.
"
offener Brief "
Die Antwort des
Bürgermeisters (29.05.07.)
"
Antwort "
Das die Antwort
des Bürgermeisters viele der gestellten Fragen nicht beantwortete, wurde
wie folgt kommentiert (08.06.07.)
" Kommentar zur
Antwort des Bürgermeisters "
Der
"offene Brief" wurde auch gleichzeitig folgenden Institutionen
zur Kenntnis gegeben:
- die Ministerien für Umwelt des Bundes und des Landes NRW,
" Antwort "
- die Ministerien für Wirtschaft des Bundes und des Landes NRW,
" Antwort "
- Umweltbundesamt
" Antwort "
- die Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg und Münster,
- das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Recklinghausen, "
Antwort "
- den Landrat des Kreises Unna,
- die Fraktionen im Rat der Stadt Lünen
- und an die Medien.
Die
Antwortschreiben wurden aus technischen Gründen (Daten-Volumen) als
schwarz/weiß Kopien ins Netz gestellt. Bei Bedarf kann in die Originale
Einsicht genommen werden.
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Antenne Unna
Von Herrn Thyen (Chefredakteur
Antenne Unna) erhielten wir ein Paket "Fragen / Antworten"
bezüglich der Sondersendung "Trianel". Dieses Paket
wurde ihm von Herrn Ungethüm (Projektleiter Trianel) zur Verfügung
gestellt. Leider wurden darin die von Herrn Ungethüm zugesagten Antworten
auf konkrete Fragen der Bürger bis heute nicht gegeben. Sollte dies
geschehen, werden wir sie gerne an dieser Stelle veröffentlichen.
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Mitglieder
Stand heute hat
die BI - KKK
ca. 420 Mitglieder
Wie können Sie
Mitglied der BI - KKK werden ?
Wir benötigen noch
weitere aktive, oder auch passive Mitglieder, um gemeinsam auf breiter
Basis die Ideen der BI-KKK vertreten zu können.
Falls Sie gern Mitglied
werden wollen, sprechen Sie uns über eine der angegebenen
Kontaktadresse an oder melden Sie sich einfach hier an!
Mitglied
werden
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wichtige allgemeine
Informationen
Bund der
Energieverbraucher
Energiedepesche
Memorandum zur solarthermischen Kraftwerkstechnologie
info.cpr@schott.com
Kohleboom
trotz Klimakollaps
Emissionshandel
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letzte
Aktualisierung:
30.01.2012
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Übersicht Seite
Stand der Unterschriftenaktion
- Wir machen weiter! -
Chemischer Versuch vor dem Rathaus/Ratssitzung
-
Sigmar
Gabriel, empfängt Vertreter der BI - Kontra Kohle Kraftwerk
-
Ansichten des
geplanten Trianel-Kraftwerkes
" offenener Brief
" an den Bürgermeister und die Antworten - Übergabe des
Einwohnerantrages
WDR
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